(hh) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Individualbeschwerde des Schweinfurter Bündnisgrünen Marc-Dominic Boberg gegen die Bundesrepublik zurückgewiesen. Es gebe keinen Anschein einer „Verletzung der in der Konvention garantierten Rechte und Freiheiten“, heißt es in der vom stellvertretenden Kanzler der fünften Sektion in Straßburg, J. S. Philipps, unterzeichneten Antwort.
Kernkraftgegner Boberg glaubt, dass das Atomkraftwerk Grafenrheinfeld vor den Toren der Stadt mit ein Grund dafür ist, dass seine Tochter an einer hochgradigen Innenohr-Schwerhörigkeit leidet. Seine Klage von 1996 gegen den Freistaat richtete sich gegen den Einsatz von Uranoxid- Brennelementen mit erhöhter Anfangsanreicherung im KKW und ging auch der Frage nach, ob es einen Zusammenhang zwischen in einer Studie von 1995 festgestellten Fehlbildungen und dem KKW gibt.
Boberg hat alle bundesdeutschen Instanzen durchlaufen, ist gescheitert, wollte aber nicht klein beigeben. Er und sein Anwalt Dr. Jochen Hofmann-Hoeppel (Würzburg) haben den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angerufen, weil ihre Beschwerde zur Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht nicht angenommen, vor allem aber die Ablehnung nicht begründet wurde. Jetzt hat auch Straßburg seine Beschwerde für unzulässig erklärt, ohne auf die Sache einzugehen. Wie schon damals ist Boberg enttäuscht, weil sich niemand mit seinen Argumenten auseinandersetzt, was weder Transparenz noch Vertrauen schaffe und weiterhin „Anlass zu Spekulationen gibt“, sagt Boberg. Er wird dem Rat seines Anwaltes folgen, der es sinnlos nennt, sich um „weitere Begründungen zu bemühen“.