Das Robert-Koch-Institut meldet am Sonntag für die Stadt eine Inzidenz von 121,7 und für den Landkreis von 114,3. Die Zahl der Neuinfizierten gegenüber dem Vortag liegt in der Stadt bei 65, im Landkreis bei 114. Inwieweit dabei ältere Zahlen nachgemeldet wurden, geht daraus nicht hervor.
Wie berichtet, hatte es in den letzten Tagen Problemen bei der Übermittlung der Zahlen der Neuinfizierten gegeben, wodurch die vom RKI berechneten Inzidenzzahlen für Stadt und Kreis auf unter 50 gefallen waren. Diese vermeintlich guten Zahlen hatten Hoffnungen auf Lockerungen der Corona-Maßnahmen geschürt.
Mit der RKI-Meldung vom Sonntag sind diese Hoffnungen nun im Keim erstickt. Die Einschränkungen für die Stadt bleiben somit mindestens bis einschließlich Donnerstag in Kraft. Im Landkreis, der bisher unter 100 lag, könnte es ab Donnerstag zu weiteren Einschränkungen kommen, wenn die Inzidenz auch am Ostermontag und am Dienstag über 100 liegt. In beiden Fällen könnten Stadt und Landkreis neue Allgemeinverfügungen erlassen.
Eine Information auf der Seite des RKI lässt befürchten, dass die hohen Zahlen vom Sonntag noch nicht die ganze Wahrheit sind: "Rund um die Osterfeiertage ist bei der Interpretation der Fallzahlen zu beachten, dass zum einen meist weniger Personen einen Arzt aufsuchen, dadurch werden weniger Proben genommen und weniger Laboruntersuchungen durchgeführt. Dies führt dazu, dass weniger Erregernachweise an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet werden. Zum anderen kann es sein, dass nicht alle Gesundheitsämter und zuständigen Landesbehörden an allen Tagen an das RKI übermitteln".
Dies sind die Regeln:
Inzidenz zwischen 50 und 100 (gilt derzeit im Landkreis Schweinfurt):
- Private Zusammenkünfte sind erlaubt (mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten)
- Der Einzelhandel ist mit vorheriger Terminbuchung geöffnet Museen, Galerien und Zoos sind mit vorheriger Terminbuchung geöffnet
- Individualsport ist erlaubt (allerdings nur kontaktfrei unter freiem Himmel mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren)
- Die Außengastronomie ist geschlossen Theater, Konzerte, Opern und Kinos sind geschlossen Freizeitveranstaltungen sind verboten
Inzidenz über 100 (gilt derzeit in der Stadt Schweinfurt):
- Nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr,
- Persönliche Kontakte neben dem eigenen Hausstand auf eine weitere Person beschränkt, diese Kontaktbeschränkung ist bei der Sportausübung zu berücksichtigen, es darf nur noch kontaktfreier Sport ausgeübt werden, Mannschaftssport ist untersagt.
- Ladengeschäfte mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe sind grundsätzlich geschlossen sind; Ausnahmen gibt es nur für Ladengeschäfte der unverzichtbaren Versorgung . "Click and meet“ wird nicht mehr angewendet. Geschlossene Einzelhandelsgeschäfte können "click and collect“ anbieten.
- Berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung, Angebote der Erwachsenenbildung sowie Instrumental- und Gesangsunterricht dürfen nicht mehr in Präsenzform angeboten werden. Museen, Ausstellungen und vergleichbare Kulturstätten sind geschlossen.
