Die Stadt Schweinfurt hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die ab Sonntag, 18. Oktober, gilt und folgende Regelungen enthält: Es besteht weiterhin Maskenpflicht in der Keßlergasse von 10 bis 18 Uhr. In Kultureinrichtungen, wie dem Schweinfurter Theater sowie bei Tagungen und Kongressen, in Kinos und bei sportlichen Veranstaltungen gilt ab sofort das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz. In allen öffentlichen Gebäuden, einschließlich der Fahrstühle, sowie in Freizeiteinrichtungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend.
Schulen und Kindergärten:
Vorerst werden die Maßnahmen gemäß Stufe 2 auch weiter beibehalten. Ausnahme: Schüler aller Jahrgangsstufen und alle Lehrkräfte müssen auch während des Unterrichts eine Maske tragen. Die vom Freistaat festgelegten Regeln für Schulen gelten entsprechend für alle Horte und Mittagsbetreuungs-Einrichtungen (Maskenpflicht für Beschäftigte und Kinder).
In allen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und in Heilpädagogischen Tagesstätten im Gebiet der Stadt Schweinfurt sind weiterhin feste Gruppen zu bilden, offene oder teiloffene Konzepte sind untersagt. Die Beschäftigten sind verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Ausnahme für Waldkindergärten und Waldgruppen entfällt.
Alten- und Pflegeheime
Der Besuch von Alten- und Pflegeheimen in der Stadt Schweinfurt ist weiterhin auf täglich eine Person je Bewohner, bei Minderjährigen auch von den Eltern oder Sorgeberechtigten gemeinsam, während einer von der Einrichtung jeweils fest vorzugebenden Besuchszeit beschränkt.
Veranstaltungen
Private Zusammenkünfte (in privaten Räumen oder auf privaten Grundstücken) sowie der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt.
Der Teilnehmerkreis an zulässigen privaten Feiern (wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt.
Gastronomie
Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt. Auch in Restaurants, Kneipen, etc. dürfen sich pro Tisch nur Gruppen aus zwei Hausständen oder von maximal fünf Personen treffen.
Alkoholverbot
Ab sofort gilt in der Stadt Schweinfurt am Roßmarkt, auf dem Georg-Wichtermann-Platz und im Châteaudun-Park ein Alkoholverbot in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr. Zudem ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ebenfalls in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
Laut Veröffentlichung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit liegt die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus pro 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen (sog. 7-Tage-Inzidenz) in der Stadt Schweinfurt bei 86,1 (Stand: 17.10.2020, 8:00 Uhr).
Das Gesundheitsamt teilte laut einer Pressemitteilung der Stadt am Freitag, 16. Oktober mit, dass es in der stationären Pflegeeinrichtung Wilhelm-Löhe-Haus in Schweinfurt einen Coronafall gibt. Der betroffene Wohnbereich wurde umgehend isoliert, d.h. die Bewohner/innen dort erhalten ab sofort Zimmerservice, zwei Mal täglich werden Temperaturkontrollen durchgeführt. Alle ca. 130 Bewohner und ca. 130 Mitarbeiter werden nun getestet.
Die Ergebnisse der Reihentestung am Alexander-von-Humboldt-Gymnasium werden für Montag erwartet. Erst dann kann in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt entschieden werden, ob und welche weitergehenden Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Grund der steigenden Infektionszahlen in Schweinfurt ist allem Anschein nach das zu sorglose Umgehen mit den Hygieneregeln vor allem im privaten Bereich. In der Stadt Schweinfurt kann auch weiterhin kein einzelner Ausbruchsherd ausgemacht werden. Das bedeutet, das auch weiterhin die Gefahr der unkontrollierten Weiterverbreitung des Erregers besteht, was wiederum zu einer dauerhaften Überschreitung des Schwellenwerts beiträgt. Eine Kontaktnachverfolgung kann so kaum mehr gewährleistet werden.
Es bleibt daher bei dem dringenden Appell: "Halten Sie sich an die geltenden Hygieneregeln. Tragen Sie, wo erforderlich eine Mund-Nasen-Bedeckung, halten Sie immer und überall ausreichend Abstand und denken Sie an die Nies- und Hustenetikette (Niesen und Husten in die Armbeuge) sowie das regelmäßige Händewaschen."
Daneben kommt gerade in der kälteren Jahreszeit auch dem regelmäßigen Lüften in privaten und öffentlichen Räumen besondere Bedeutung zu, um die Gefahr einer Ansteckung zu verringern.
Die aktuelle Allgemeinverfügung gilt vorerst bis einschließlich 26. Oktober. Sie ist auf www.schweinfurt.de jederzeit einsehbar.