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Kreis Schweinfurt: Corona-Tests in Schweinfurt: Wo kann ich mich jetzt testen lassen?

Kreis Schweinfurt

Corona-Tests in Schweinfurt: Wo kann ich mich jetzt testen lassen?

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    Ein Mitarbeiter eines Unternehmens blickt auf das Testergebnis für einen Corona-Schnelltest. (Symbolbild)
    Ein Mitarbeiter eines Unternehmens blickt auf das Testergebnis für einen Corona-Schnelltest. (Symbolbild) Foto: Matthias Balk/dpa

    Am Mittwoch beträgt die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt Schweinfurt laut Robert Koch-Institut 472,6 und im Landkreis 567,2. Stadt und Landkreis liegen somit im Trend steigender Werte, befinden sich jedoch noch unter dem aktuellen bayerischen Durchschnittswert von 644,3. 

    Im bayerischen Vergleich stehen Stadt (Platz 24) und Landkreis Schweinfurt (Platz 41) verhältnismäßig gut da. Die niedrigste Inzidenz in Bayern hat aktuell die Stadt Amberg mit 230,7, den schlechtesten der Landkreis Freyung-Grafenau mit 1512,3. 

    Fast alle Intensivbetten im Landkreis belegt

    Die Inzidenzwerte spielen in der Pandemiebewertung eine untergeordnete Rolle. Wichtiger ist die bayernweite Belastung der Krankenhäuser, die unter anderem an der Belegung der Intensivstationen ablesbar ist. Laut RKI-Intensivregister sind am Mittwochnachmittag in der Stadt Schweinfurt nur noch acht von 64 Intensivbetten frei. Im Landkreis Schweinfurt nur noch zwei von sechs Intensivbetten. Alle vier Patientinnen und Patienten in den Betten im Landkreis sind mit COVID-19 infiziert. 

    Wo kann ich mich testen lassen?

    In den vergangenen Wochen hatten viele Testzentren den Betrieb eingestellt. Da die Nachfrage gestiegen ist, sind die Tests jetzt wieder kostenfrei, und in Schweinfurt fahren die Testangebote hoch.

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    Laut Pressemitteilung der Stadt Schweinfurt hat jeder Bürger und jede Bürgerin ab sofort wieder die Möglichkeit, sich mindestens einmal pro Woche kostenlos testen zu lassen. PCR-Tests sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 

    Kostenlose PCR-Tests gibt es ausschließlich für folgende Gruppen: 
    für positiv Getestete 
    für enge Kontaktpersonen,
    bei Meldungen über die Corona-Warn-App,
    bei einem positiven Antigen-Schnelltest-Nachweis oder PCR-Pooling-Test-Ergebnis wie sie beispielsweise in Grundschulen vorgenommen werden
    bei Ausbruchsgeschehen oder
    für Beschäftigte bestimmter Einrichtungen

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    Schnelltestzentrum im Theater

    Das lokale Schnelltestzentrum im Theater ist aufgrund der aktuellen Lage ab sofort auch wieder an Sonntagen von 9 bis 13 Uhr geöffnet. Die übrigen Öffnungszeiten bleiben unverändert. Diese sind: Montag bis Freitag 7.30 bis 11 Uhr und 15 bis 19 Uhr und Samstag weiterhin von 9 bis 13 Uhr.

    Was gilt in Schweinfurt?

    Seit Mittwoch (24. November) gelten in Schweinfurt 3G (geimpft, genesen oder getestet) am Arbeitsplatz (ab zehn Beschäftigten) und in Bussen und Bahnen. Außerdem müssen weiterhin FFP-2-Masken getragen werden. Die 2G-Regel gilt, nach Angaben der Stadt Schweinfurt, ab sofort für die Innenräume der Gastronomie (Hier gilt zusätzlich eine Sperrstunde ab 22 bis 5 Uhr).

    2G gilt außerdem für Beherbergungsbetriebe, die sogenannten körpernahen Dienstleistungen (zum Beispiel Friseure oder Nagelstudios), die Hochschulen, Volkshochschulen, Musikschulen und Fahrschulen, in Bibliotheken und Archiven, wie der Stadtbücherei Schweinfurt sowie bei Parteiveranstaltungen. Das heißt: Hier haben nur Geimpfte und Genesene Zutritt; einen negativen Corona-Test vorzulegen reicht nicht.

    2 G plus in der Freizeit

    Für Freizeit und Kultur gilt ab jetzt 2G plus. In entsprechende Einrichtungen oder zu Veranstaltungen darf nur noch, wer geimpft oder genesen ist und zusätzlich einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegt (PCR-Test oder Schnelltest). Konkret betrifft das Sport- und Kulturveranstaltungen (Theater, Konzerte), Museen, Ausstellungen, Schlösser und Zoos. Der Wildpark in Schweinfurt fällt ebenfalls unter die 2G plus-Regelung. Da eine Kontrolle vor Ort nicht umsetzbar sei, ist der Park seit dem 24. November geschlossen, heißt es in einer Mitteilung der Stadt Schweinfurt.

    Weiterhin betroffen von 2G plus sind Messen und Tagungen, Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder, Solarien, Saunen und Fitnessstudios und Ausflugsschiffe, Freizeitparks und Indoorspielplätze, Spielhallen sowie auf allen privaten und öffentlichen Veranstaltungen wie Hochzeiten, Weihnachtsfeiern, Geburtstagen, sofern diese außerhalb privater Räumlichkeiten stattfinden. Bei Indoorveranstaltungen oder in Stadien sind zudem maximal 25 Prozent der möglichen Kapazität zulässig.

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