Seit dem 11. Januar gilt im Freistaat die nächste Verschärfung der Corona-Schutzbestimmungen. Dazu zählt auch die Kontaktbeschränkung: Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur noch den Angehörigen desselben Hausstands und einer weiteren Person sowie zugehörigen Kindern bis einschließlich drei Jahren erlaubt. Neben der Kontaktbeschränkung gibt es auch noch die Ausgangsbeschränkung und die Ausgangssperre. Sind damit Sitzungen von Stadt- und Gemeinderäten überhaupt noch möglich? Eine Nachfrage beim Landratsamt Schweinfurt schafft Klarheit.
Gerolzhofen