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Sennfeld: Defekte Hauskläranlage und Wunsch nach Brunnenbohrung im Schutzgebiet

Sennfeld

Defekte Hauskläranlage und Wunsch nach Brunnenbohrung im Schutzgebiet

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    Ein Anwohner möchte im Wasserschutzgebiet einen Brunnen bohren. Die Gemeinde will das verhindern.
    Ein Anwohner möchte im Wasserschutzgebiet einen Brunnen bohren. Die Gemeinde will das verhindern. Foto: Daniel Karmann

    Wenn es nach dem Willen des Gemeinderats geht, muss ein Sennfelder Unternehmer an seinem bewohnten Anwesen im Wasserschutzgebiet, am Häckerspfad 1, schleunigst die Hauskläranlage erneuern. Zumal die jetzige von 1935 nach Angaben des Eigentümers undicht ist.

    Gegen den geplanten Umbau des alten Hauses hat das Gremium allerdings nach wie vor Bedenken und sieht den Schutz des Trinkwassers grundsätzlich gefährdet. Einen neuen Brunnen, den der Antragsteller für seine Trinkwasserversorgung bohren will, lehnte der Gemeinderat einstimmig ab.

    Zum wiederholten Mal beschäftigte der Bauwunsch des Unternehmers in der weiteren Schutzzone des Wasserschutzgebiets von Sennfeld den Gemeinderat. Wie berichtet hatte das Gremium zuletzt, im Juli dieses Jahres, sein ursprüngliches Einvernehmen zum Bauantrag vom Januar 2023 zurückgenommen, weil der Antragsteller der Genehmigungsbehörde am Landratsamt falsche Pläne vorgelegt hatte. Vor allem aber, weil keine Erschließungsvereinbarung zustande gekommen war. Diesen Vertrag, von der Gemeinde aufgesetzt, hatte der Unternehmer zu seinen Gunsten verändert, weshalb die Gemeinde nicht gegengezeichnet hatte.

    Die Gemeinde pochte auf eine sofortige Erneuerung

    Darin war es unter anderem um die Hauskläranlage von 1935 gegangen, deren Erneuerung der Antragsteller nur bei einer Baugenehmigung vornehmen wollte. Die Gemeinde pochte allerdings angesichts des schlechten Zustands auf eine sofortige Erneuerung. Zumal das Haus vom Eigentümer, der es 2016 kaufte, bereits bewohnt wird.

    Der Umbauantrag für das Wohnhaus liegt aktuell noch zur Genehmigung beim Landratsamt. Das muss auch über die jetzt beantragte neue Hauskläranlage entscheiden, die Gemeinde musste als Wasserversorger dazu Stellung beziehen.

    Eine Verbesserung der aktuellen, unbefriedigenden Entsorgungssituation sei wünschenswert, trug Bürgermeister Oliver Schulze vor. Ob die beantragte Hauskläranlage dazu geeignet sei und ob der Schutz für die gemeindlichen Brunnen II und III in einer Entfernung von 280 und 300 Meter gefährdet sei, müssten die Fachbehörden Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt entscheiden, sagte er. Sollte es aber zu einer Genehmigung kommen, müssten Bestimmungen aufgenommen werden, in denen die Abnahme der Anlage, wiederkehrende Prüfungen und die Vorlage von Entsorgungsnachweisen geregelt seien.

    Laut Eigentümer aus seiner Bauvoranfrage von 2020 sei die jetzige Kläranlage von 1935 undicht und gesundheitsgefährdend, fasste Zweiter Bürgermeister Helmut Heimrich zusammen. Für die SPD-Fraktion meinte er, man könne nicht ausschließen, dass Abwasser ungeklärt ins Erdreich gelange. Deshalb habe eine Verbesserung hohe Priorität.

    Eine beantragte Befreiung von der Wasserschutzverordnung sei wegen der Einleitung von behandelndem Hausabwasser ins Grundwasser notwendig. Aber wie die Gemeindeverwaltung, so habe auch seine Fraktion Bedenken. Denn die Wasserversorgung für die 4000 Einwohner Sennfelds habe eine höhere Priorität als für einen Einzelnen.

    Schauen die Behörden nur zu?

    Wie Gemeinderätin Verena Wachter-Spiegel wunderte sich auch Helga Jurisch, warum es so lange dauere, bis der Antragsteller eine neue Kläranlage baue. Denn die Fachbehörden hätten bereits vor zwei Jahren bei der Ortsbegehung dies für dringend notwendig erachtet. Zudem seien "jeden Tag einige Kinder da droben", wusste Jurisch. "Und die Behörden schauen zu?"

    So einstimmig sich der Gemeinderat mit der neuen Kläranlage einverstanden erklärte, so einstimmig über alle Fraktionen hinweg war auch die Ablehnung über die beantragte Bohrung eines neuen Brunnens zur Trinkwasserversorgung des Hauses Häckerspfad 1. Aus den zwei eigenen Brunnen auf dem Grundstück wird derzeit das Haus versorgt. Eigentlich sind sie nur für landwirtschaftliche Nutzung und Gartenbewässerung erlaubt und geduldet, trug Schulze vor. Eine Messeinrichtung oder ein Nachweis über die Höhe der Wasserentnahme fehlen ebenfalls. Zudem liege der Gemeinde keine wasserrechtliche Erlaubnis vor.

    Bei seinem Bauantrag hatte der Unternehmer angegeben, die Brunnen würden seinen Wasserbezug sicherstellen. Eine Fachfirma hatte aber inzwischen festgestellt, dass der bisherige Brunnen nicht die nötigen Werte erbringe, sagte Schulze. Jetzt will der Antragsteller einen neuen, 20 Meter tiefen Brunnen inmitten des Wasserschutzgebietes bohren. Zum Vergleich: Der gemeindliche Brunnen II ist 34,80 Meter tief, Brunnen III sogar 110 Meter.

    Bei 20 Meter dürfte noch kein Grundwasser erreicht sein, sagte Schulze. Falls doch, würde ein neuer Brunnen die Wasserentnahme bei den gemeindlichen Anlagen verringern.

    Er verwies auf eine Erklärung vom Bauantragsverfahren 1935, in der sich der damalige Bauherr "auch für alle Rechtsnachfolger" verpflichtete, auf die Zuleitung von Wasser auf das Grundstück zu verzichten. Sollte dies dennoch auf eigene Kosten erfolgen, so nur nach den Bedingungen der Gemeinde.

    Schulze verwies darauf, dass die aktuellen Antragsunterlagen keine Angaben über eine geregelte Entnahme von Grundwasser mit einer Messeinrichtung enthalten. Eine ungeregelte Entnahme sah er kritisch, ebenso führte er die Gefährdung des Schutzzweckes an. Die Interessen der Allgemeinheit für ausreichend Wasser sah er infrage gestellt.

    "Gemeinwohl geht vor Eigennutz", macht auch Helmut Heimrich geltend. Ein neuer Brunnen könne die Schüttung der gemeindlichen Anlagen gefährden. Von einer "offenen Wunde in unserem Wasserschutzgebiet" sprach Sebastian Tietze, die Gemeinde müsse darauf achten, dass nicht gebohrt werde. Wenn noch dazu bei der Hauskläranlage auf dem gleichen Grundstück etwas schiefgehe, wandere das ins Grundwasser. Fritz Ludwig führte an, dass in der Schutzgebietsverordnung Bohrungen grundsätzlich ausgeschlossen seien.

    Einig war sich das Gremium, den Bohrantrag abzulehnen sowie auch keine Ausnahme von der Veränderungssperre zuzulassen.

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