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Schweinfurt: Denkmalgeschützte Häuser werden vorerst nicht abgerissen

Schweinfurt

Denkmalgeschützte Häuser werden vorerst nicht abgerissen

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    Die denkmalgeschützten Häuser am Georg-Wichtermann-Platz 13 und 15 werden nach Auskunft des Investors vorerst nicht abgerissen, die gewerbliche Nutzung aber bleiben.
    Die denkmalgeschützten Häuser am Georg-Wichtermann-Platz 13 und 15 werden nach Auskunft des Investors vorerst nicht abgerissen, die gewerbliche Nutzung aber bleiben. Foto: Oliver Schikora

    Eine teils hitzige Diskussion gab es vergangenen Sommer im Bauausschuss im Juni 2018 und später im Ferienausschuss über den Antrag einer Investorengruppe um Georg Wiederer, die denkmalgeschützten Gebäude mit der Hausnummer 13 und 15 am Georg-Wichtermann-Platz abzureißen und durch einen fünfstöckigen, modernen Neubau zu ersetzen.

    Sind das nun stadtbildprägende Häuser? Müssen bzw. können sie erhalten und saniert werden? Ist die strikte Haltung der Denkmalschutzbehörde richtig, den Abrissantrag zu verweigern? Eine Reihe Stadträte befürwortete damals die Neubaupläne auch gegen den ausdrücklichen Hinweis der Stadtverwaltung, aus rechtlichen Gründen könne dem Abrissantrag keinesfalls zugestimmt werden. 

    Das Landesamt für Denkmalpflege verweigert die Abrissgenehmigung strikt. Es sieht gerade das Gebäude an der Ecke zwischen Wichtermann-Platz und Roßmarkt als wichtiges Eckgelenk und historisch wie städtebaulich als wertvoll an.

    Investoren verfolgen die Neubaupläne im Moment nicht weiter

    Georg Wiederer hält die von seinem Architektenteam, dem Büro Rudloff, Wild & Partner aus Schweinfurt, erstellten Neubau-Pläne nach wie vor für richtig. Auf Nachfrage dieser Zeitung erklärte er jedoch, dass sie aktuell nicht weiter verfolgt werden. Die sanierungsbedürftigen Gebäude seien gesichert worden, Schäden an den Dächern zum Beispiel wurden ausgebessert. Verkaufen möchte Wiederer nach eigener Aussage die Immobilien nicht.

    Die gewerbliche Nutzung der Häuser soll ebenfalls bleiben. Im Vorderhaus an der Ecke zum Roßmarkt ist ein Bekleidungsgeschäft, das dort auch bleiben wird. Auch andere, kleinere Gewerbeeinheiten in dem Komplex möchte Wiederer wieder vermieten.

    Blick auf die Häuser am Georg-Wichtermann-Platz 13 und 15 vom Roßmarkt aus.
    Blick auf die Häuser am Georg-Wichtermann-Platz 13 und 15 vom Roßmarkt aus. Foto: Oliver Schikora

    Die beiden Häuser stehen laut Auskunft der stellvertretenden Pressesprecherin des Landesamtes für Denkmalpflege, Alexandra Beck, schon seit 1973 unter Denkmalschutz und wurden 1985 in der Denkmalliste noch unter der alten Adresse Postplatz 15 und 17 publiziert.

    Die Denkmalschutzbehörde sieht auf Anfrage bei beiden Häusern die in Artikel 1, Absatz 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetz genannten Beschreibungen eines Denkmals in allen Punkten erfüllt. Denkmäler seien von Menschen geschaffene Sachen, "deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt", heißt es da.

    Die Häuser seien insofern bedeutend, als sie "die architektonische und städtebauliche Entwicklung der Freien Reichstadt Schweinfurt nach dem sogenannten zweiten Stadtverderben 1554 dokumentieren". Das ältere Haus aus der Zeit um 1600 dokumentiere zum Beispiel die unmittelbare Wiederaufbauphase der Stadt nach dem Stadtverderben. Das Eckhaus ist laut Denkmalamt wohl hundert Jahre älter und habe die Pavillonanbauten zur Hohen Brückengasse um 1800 herum bekommen. "Auch wenn die Erdgeschosszonen der Häuser durch Ladeneinbauten weitgehend entkernt sind, nehmen die zwei Denkmäler eine zentrale Gelenkfunktion zwischen den beiden historischen Plätzen, dem Roßmarkt und dem ehemaligen Postplatz ein", schreibt das Denkmalamt.

    Es gebe auch baukünstlerische Details am Außenbau, zum Beispiel Fensterrahmen, Gesimse, sowie eine teils hervorragende Ausstattung in den Obergeschossen mit Stuckdecken, Dielenböden oder aus dem Biedermeier stammenden Türen. Das zeige die "früheren, herrschaftlichen Wohnverhältnisse."

    Verschiedene Treffen zwischen Investoren und Denkmalpflegern

    Im Sommer 2016 und auch vergangenes Jahr trafen sich Investoren, Architekten, Vertreter der Stadt und der Denkmalpflege auf Wunsch der Investoren, so Beck. "Bedauerlicherweise" sei trotz der Gespräche ohne Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde ein Abrissantrag gestellt und die Neubauplanung der Stadt vorgelegt worden. Laut Beck habe die Behörde ausführlich informiert, auch über Fördermöglichkeiten für eine Bestandserfassung und eine Sanierung in Abstimmung mit der Denkmalpflege. Man hoffe, "dass die Eigentümer die aufgezeigten Handlungsoptionen wahrnehmen und eine denkmalgerechte Sanierung der beiden Baudenkmäler in Betracht ziehen."

    Die Planskizze des Architektenbüros der Investorengruppe um Georg Wiederer könnte sich einen Neubau in dieser Form vorstellen.
    Die Planskizze des Architektenbüros der Investorengruppe um Georg Wiederer könnte sich einen Neubau in dieser Form vorstellen. Foto: Frank Schmierlein

    Aus Sicht des Landesamtes befinden sich die Baudenkmäler "in einem guten baulichen Zustand", es gebe aber einen Sanierungsstau bezüglich Heizung, Sanitär und Elektrik. Auch eine maßvolle energetische Sanierung sei notwendig.

    In der Stellungnahme der Behörde gegenüber dieser Zeitung heißt es: "Die großzügigen Raumhöhen und die angemessenen Raumzuschnitte – verbunden mit der tollen Lage und der anspruchsvollen Ausstattung – erlauben viele zeitgemäße Nutzungen, wie eine Laden- und Gastronomienutzung im Erdgeschoss, und eine hochwertige Wohn- und Büronutzung in den Obergeschossen." Beziehe man das nicht denkmalgeschützte Anwesen Hohe Brückenstraße 10 mit ein, sei eine "zeitgemäße und denkmalverträgliche Gesamtlösung sehr gut denkbar." So könnte man "ein architektonisches Kleinod im Herzen der Stadt wieder zu neuem Leben erwecken."

    Dass die Denkmalpflege gesprächsbereit ist, zeigen die Ausführungen. Allerdings ist zum Beispiel eine Entkernung des Hauses und Aufstockung des Daches nicht möglich. Das würde "zum Verlust der Denkmaleigenschaft führen und wäre daher nicht erlaubnisfähig", so Beck.

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