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Ebrach: Der Biber kann seine Feinde ins Gefängnis bringen 

Ebrach

Der Biber kann seine Feinde ins Gefängnis bringen 

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    An der gezielten Öffnung ihrer oberhalb von Eberau an der Mittleren Ebrach gebauten Dämme hatte die hier aktive Biberfamilie bereits wiederholt zu knabbern, wie dieses Archivbild zeigt. Die Zerstörung von Biberburgen und Biberbauten ohne behördliche Genehmigung ist indes kein Kavaliersdelikt. Es drohen höchste Strafen bis hin zu fünf Jahren Gefängnis. Darauf weist das Landratsamt Bamberg hin.
    An der gezielten Öffnung ihrer oberhalb von Eberau an der Mittleren Ebrach gebauten Dämme hatte die hier aktive Biberfamilie bereits wiederholt zu knabbern, wie dieses Archivbild zeigt. Die Zerstörung von Biberburgen und Biberbauten ohne behördliche Genehmigung ist indes kein Kavaliersdelikt. Es drohen höchste Strafen bis hin zu fünf Jahren Gefängnis. Darauf weist das Landratsamt Bamberg hin. Foto: Günther Oltsch

    Biber sorgen immer wieder für Gesprächsstoff. Teilweise gehen Betroffene recht rabiat mit den Tieren und ihren Bauten um. Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Bamberg weist darauf hin, dass es kein Kavaliersdelikt ist, einen Biberbau zu zerstören. Bei Konflikten würden die Biberberater des Landratsamtes Bamberg den Betroffenen jederzeit weiterhelfen.

    In der Vergangenheit war es zum Beispiel mehrfach an der Mittleren Ebrach rund 1,5 Kilometer oberhalb von Eberau in Richtung Burgwindheim dazu gekommen, dass die dort von einer Biberfamilie gebauten Dämme illegal geöffnet worden waren.

    Bei der Zerstörung eines Biberbaus handelt es sich nach Mitteilung des Landratsamtes Bamberg um eine Ordnungswidrigkeit, die nach dem Bundesnaturschutzgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro oder bei vorsätzlichem Handeln sogar mit Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren geahndet werden können. Treten Probleme mit den Tieren auf, so helfen im Landkreis Bamberg neben den hauptamtlichen Naturschutzfachkräften drei ehrenamtliche Biberberater.

    In der frostigen und kalten Jahreszeit sind die Biber auf ein warmes Winterquartier angewiesen. Hierfür staut das Tier Bäche und Weiher auf und errichtet eine Biberburg aus herangetragenen Ästen, Zweigen und dünnen Baumstämmen, heißt es in der Mitteilung. Teilweise gräbt sich der Biber auch einen Bau in Dämme oder die Uferböschung. Einfach einen Biberdamm abzureißen, ist jedoch nicht erlaubt. Wer einen Damm beseitigen, absenken oder drainieren will, benötigt hierfür eine Genehmigung des Landratsamts. Diese Genehmigung wird in Ausnahmefällen erteilt. Um widerrechtlichen Handlungen vorzubeugen, bittet das Landratsamt darum, bekannte Biberstandorte mitzuteilen und über eventuelle Schäden zu informieren. Nur so könne nach Lösungsmöglichkeiten gesucht werden.

    Möglich ist unter anderem der Einsatz einer der drei Biberberater im Landkreis Bamberg. Diese Berater überlegen vor Ort gemeinsam mit dem Geschädigten, wie man richtig vorgehen könnte, um weitere Schäden zu vermeiden und gleichzeitig das bedrohte Tier zu schützen. Darüber hinaus hilft der Biberberater, Entschädigungszahlungen zu beantragen. Wer durch die Aktivitäten eines Bibers geschädigt wird, wird damit nicht allein gelassen, so das Landratsamt Bamberg.

    Das bayerische Umweltministerium stellt demnach 450.000 Euro im Jahr zur Verfügung, die anteilig an die Betroffenen in Bayern verteilt werden. Entschädigungen können Privatpersonen zum Beispiel bei Fraßschäden im forstwirtschaftlichen Bereich und an Feldfrüchten, sowie bei Vernässungsschäden beantragen. Die Bagatellgrenze liegt hier bei 50 Euro, die Höchstsumme bei 30.000 Euro, wird abschließend mitgeteilt.

    Weitere Informationen erteilt das Landratsamt unter Tel. (0951) 85533.

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