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HAUSEN: Der Biergarten-Streit ist endlich vorbei

HAUSEN

Der Biergarten-Streit ist endlich vorbei

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    Kein Biergarten? Angeblich werden im Garten der Brauerei Martin die Kriterien der „Bayerischen Biergartenverordnung“ nicht erfüllt. Schön ist's trotzdem.
    Kein Biergarten? Angeblich werden im Garten der Brauerei Martin die Kriterien der „Bayerischen Biergartenverordnung“ nicht erfüllt. Schön ist's trotzdem. Foto: Foto: Hannes Helferich

    „Also Leute, was ist jetzt? Kriegen wir einen Kompromiss hin oder muss das Gericht entscheiden?“ Beim Ortstermin im Biergarten der Hausener Brauerei Martin musste Hubert Strobel, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Würzburg (VG), am Donnerstag ganz schön Druck aufbauen. Seiner Hartnäckigkeit dürfte es zu verdanken sein, dass der seit Jahren währende (Rechts-)Streit um die Öffnungszeiten nun beigelegt ist. Details folgen, zuerst jedoch die Kern-Info für alle fröhlichen Zecher: Der Biergarten ist künftig an Samstagen und vor Feiertagen bis 22.30 Uhr geöffnet. An allen anderen Tagen müssen nach wie vor um 22 Uhr alle Gäste weg sein.

    Brauer Ulrich Martin hatte vor dem Verwaltungsgericht Würzburg ursprünglich durchsetzen wollten, dass er draußen an allen Wochentagen bis 23 Uhr öffnen darf. Die Argumentation: Der Außenbereich hinter Brauerei und Gasthaus sei nicht nur nach allgemeinem Sprachgebrauch ein Biergarten. Er genüge auch den strengen Kriterien, die die „Bayerische Biergartenverordnung“ anlegt. Und ein bayerischer Biergarten darf nun mal bis 23 Uhr auf haben.

    Das Landratsamt und Nachbar Mario Schreiber, der direkt hinter dem Gelände wohnt, sahen das anders. Am Landratsamt vertrat man die Überzeugung, dass die Kriterien (zum Beispiel ein alter Baumbestand) nicht erfüllt seien.

    Nachbar fand keine Ruhe

    Schreiber war die Definitions-Diskussion wahrscheinlich egal – er fühlte sich vom abendlichen Biergartenbetrieb gestört. Stimmengewirr, dazu das Geschirrgeklapper und Schnitzelgeklopfe, das durch Fenster des Schankhauses in sein Haus und den Garten dringen – zu laut für ihn und seine Frau, vor allem weil die beiden laut Schreiber sechs Tage die Woche beziehungsweise im Schichtdienst arbeiten.

    Jurist Strobel stellte beim Ortstermin ziemlich schnell klar, dass er hier keinen Biergarten nach „Bayerischer Biergartenverordnung“ sehe. Nach dem „Gebot der Rücksichtnahme“ hielt er dennoch eine Öffnung bis 23 Uhr für denkbar – wenigstens an einem Tag der Woche, als Kompromiss.

    Kläger Ulrich Martin und sein Anwalt gingen da schnell mit, Landratsamt und Nachbar Schreiber taten sich deutlich schwerer. Die Delegation vom Landratsamt befürchtete, einen Präzedenzfall zu schaffen. „Es gibt noch ähnliche Objekte im Landkreis“, sagte Oberregierungsrat Christian Frank. In Nachbar Schreibers Worten wurde klar: Hier ist schon lange kein Vertrauen mehr.

    "Ihr müsst doch miteinander leben"

    Richter Strobel von der 4. Kammer versuchte die Kontrahenten schließlich mit drastischen Worten zu überzeugen, aufeinander zuzugehen: „Ihr könnt euch doch nicht gegenseitig das Leben zur Hölle machen. Also, könnt ihr schon – aber dann sterbt ihr zehn Jahre früher.“ Allen Beteiligten dämmerte, dass sie Herr Strobel nicht ohne ein Ergebnis entlassen wird.

    Entsprechend wurde „wie auf einem Basar“ (Strobel) hin und her verhandelt. Am Ende stand dann der 22.30-Uhr-Ausschankstopp an Samstagen und vor Feiertagen mit allerlei Auflagen. So muss der Wirt die Küchenfenster, die in Schreibers Richtung zeigen, ab 22 Uhr geschlossen halten. Das war bislang bereits Auflage gewesen, doch Martin hielt sich nicht daran.

    Entsprechend ist er nun offiziell verpflichtet, während der Betriebszeiten die Fenstergriffe abzumontieren. Außerdem dürfen Gäste ab 22 Uhr zwecks Schallschutz nur noch in einem bestimmten Teil des Biergartens sitzen. Spätestens eine Viertelstunde nach Schankschluss müssen alle weg sein. Drei ebenfalls beim VG eingereichte Klagen sind erledigt.

    Als Richter Strobel das alles in sein Diktiergerät gesprochen hatte, schienen alle irgendwie erleichtert und ein bisschen erschöpft. Die Delegation des Verwaltungsgerichts stieg wieder in die schwarze Dienstlimousine, das Landratsamt ging.

    Zurück blieben die beiden Nachbarn Ulrich Martin und Mario Schreiber mit ihren Anwälten und entschieden spontan: Jetzt gibt's ein Friedensradler. Ein Prost auf gute Nachbarschaft!


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