Bis es so weit war, musste der Tüftler manche Hürden nehmen. Zu Gute kam dem kreativen Röthleiner die langjährige Berufserfahrung als Installateur und später als Techniker in der Spanungsabteilung bei FAG in Schweinfurt. Mit offenen Augen nahm er die Probleme bei der Arbeit wahr und überlegte, wie man einfacher und kostengünstiger die großen Mengen flüssiger Hilfsstoffe – Öl, Petroleum und spezielle Emulsionen – kühlen und mitsamt der scharfkantigen Verunreinigungen aus den Maschinen zur Reinigung abtransportieren könnte.
Des Rätsels Lösung war für den „Filterpapst“, so nennen ihn anerkennend seine Arbeitskollegen, der Einsatz von Druckluft. Folgende Vorteile hat Zieglers Verfahren: Es fallen keine Baukosten an, wie sie teils nötig waren, um beispielsweise Öle in Auffanganlagen in den Keller abzuführen. Es gibt keine Probleme mit irgendwelchen Pumpen oder mit der Förderung von Schaum. Die Reinigung der Förderanlage und der Niveaumessung entfällt. Effekt: Ein Stillstand von Maschinen kommt nicht vor. So spart die neuartige Rückförderanlage gleich doppelt Kosten.
Die Erfindung an sich war die eine Sache – der Schutz vor Imitatoren die andere. Und schließlich wollte Ziegler durch den Verkauf der neuartigen Förderanlage die Ausgaben von 5000 Euro und die 500 Arbeitsstunden wieder herein holen.
Es fing schon gut an: Keine Behörde konnte die richtigen Tipps auf dem Weg zur Patentanmeldung geben. Ziegler hätte sich eine staatliche Anlaufstelle gewünscht, die berät und eventuell die ersten Kosten trägt. Das wäre sinnvoll, sagt er. Schließlich entdeckte Ziegler einen Patentanwalt in Würzburg, beantragte 1997 beim Patentamt in München Patentschutz. Kugelfischer musste ihn freistellen. Gleichzeitig meldete der findige Röthleiner bei der Gemeinde ein Gewerbe an. Mit etwas Glück fand er sechs Firmen, die einen Prototyp seiner Förderanlage einbauten.
Am 23. September 1998 wurde der Erfindung Patentschutz gewährt. In den folgenden Jahren mussten zehn Einsprüche abgewehrt werden. So war vor allem nachzuweisen, dass wirklich etwas Neues geschaffen wurde. Wieder wurden 5000 Euro fällig. Dann kam der 12. Februar 2004, einer der glücklichsten Tage im Leben von Georg Ziegler: An ihm stellte der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamtes die Patenturkunde aus.
Der Patentinhaber ging jetzt daran, Rückfördereinrichtungen produzieren zu lassen und Abnehmer zu finden. Zur Herstellung benötigte er einen Behälterbauer, eine Elektrofirma, Firmen für die Anfertigung der Rohre, der Ventile und eines Schaltschrankes sowie einen Maler. Die ersten Geräte stehen inzwischen bei Firmen in Schweinfurt und in anderen Orten.
„Mundpropaganda ist die beste Werbung“, weiß der Röthleiner Erfinder. Allerdings könnten mehr Anlagen verkauft werden, gäbe es nicht eine gewisse Rivalität und Voreingenommenheit bei manchen Firmen, sagt Ziegler. Was den Patentschutz anbelangt, so habe man keine Chance, wenn ein Betrieb die Anlage im Ausland nachbaut, schätzt Patentbesitzer Ziegler die Lage im internationalen Geschäft kritisch ein.
Trotzdem haben sich die bisherigen Anstrengungen in seinen Augen gelohnt: Die Auslagen sind wieder hereingeholt. Außerdem hat der Erfolg motiviert. „Über das Patent bin ich schon etwas stolz“ gesteht Georg Ziegler lachend. Mit ihm freut sich die ganze Familie – und auch Röthlein, denn nicht in jeder Gemeinde wohnt ein Erfinder.