Mitte September 2015 soll der heute 31-jährige Mann von einem mehrwöchigen Aufenthalt in seiner rumänischen Heimat nach Schweinfurt zurückgekommen sein. "Erkennbar alkoholisiert" war er laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Schweinfurt, als er die Schweinfurter Wohnung betrat, in der er zusammen mit seiner Ehefrau (26) und dem wenige Monate alten Sohn wohnte.
Sie stillt gerade – er will Sex
Als die 26-Jährige das Kleinkind gerade im Schlafzimmer stillte, sei ihr Ehemann dazu gekommen und habe Sex von ihr gefordert, sagt die 26-Jährige am Dienstag vor dem Schweinfurter Schöffengericht. Er habe sie grundsätzlich als "seinen Besitz" betrachtet und gemeint, sie habe zu machen, was er will. Sie habe sich geweigert, mit ihm zu schlafen. Er habe ihr das Kind abgenommen und abgelegt, sie gegen ihren Willen entkleidet, festgehalten und mit ihr trotz verbaler und körperlicher Abwehr den Geschlechtsverkehr vollzogen.
Im Februar 2016, als das Paar sich schon getrennt hatte, aber noch in der gleichen Wohnung lebte, soll der 31-Jährige erneut Sex von seiner Frau verlangt haben. Als diese ablehnte, hat er sie laut Anklage mit der Faust ins Gesicht geschlagen – und tags drauf erneut. Anfang Juli desselben Jahres – er war bereits nach Frankfurt am Main gezogen – soll der Angeklagte völlig unvermittelt in der Nähe der Schweinfurter Wohnung seiner Noch-Ehefrau aufgetaucht sein. Nahe einer Bushaltestelle habe er sie abgepasst, sie ins Gesicht geschlagen und als sie am Boden lag, gegen den Unterschenkel getreten, heißt es in der Anklageschrift.
Türscheibe eingetreten
Der fünfte Tatvorwurf lautet, dass der Angeklagte im November 2016, als das Paar offiziell getrennt lebte und er nach zwei Stunden seinen Sohn zurückbrachte, Zutritt zur Wohnung seiner Frau forderte, was diese ihm verweigerte. Er sei dennoch eingedrungen und habe die Glasscheibe der Tür zum Wohnzimmer eingetreten, in dem sich ihr Vater befand, der sie gerade besuchte. Lediglich diesen Hausfriedensbruch und die Sachbeschädigung an der Wohnzimmertür lässt der Angeklagte über seine Anwältin einräumen. Alle anderen Anklagepunkte seien falsch.
Falls zutrifft, was seine getrennt lebende Noch-Ehefrau schildert, war das Zusammenleben mit dem Angeklagten eine ziemliche Hölle. Er habe sämtliche Sozialleistungen vom Jobcenter auf sein Konto anweisen lassen und einbehalten, sei tagsüber weg gewesen, nachts oft betrunken heimgekommen, habe sich um sie und das Kind kaum gekümmert. Erst mithilfe einer Freundin habe sie es geschafft, dass die lebensnotwendigen Leistungen des Jobcenters für ihr Kind und sie auf ihr eigenes, heimlich eingerichtetes Konto überwiesen wurden, so die junge Frau. Es habe ständig Streit gegeben, die Nachbarn hätten viel davon mitbekommmen. Sie sei häufig von ihrem Mann misshandelt worden.
Ist Angeklagter HIV-positiv?
Die Anklage gegen den 31-Jährigen lautet auf Vergewaltigung, mehrfache Körperverletzung, sexuelle Nötigung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Ob das Verfahren am Schöffengericht überhaupt weiter geführt wird, ist nach dem ersten Verhandlungstag aber ungewiss. Es steht im Raum, dass der Angeklagte bei dem erzwungenen Sex mit seiner Frau bereits HIV-positiv gewesen sein könnte und sie nichts davon wusste. Für die zusätzliche Gefährdung der Gesundheit der 26-Jährigen käme im Falle einer Verurteilung ein viel höreres Strafmaß in Betracht, sagt die Staatsanwältin. Die Verhandlung müsste dann vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt geführt werden.
Die Staatsanwältin beantragt deshalb die Aussetzung des Verfahrens, um zu ermitteln, ob der Angeklagte HIV-positv ist und seit wann er gegenegenfalls davon weiß. Dem folgt das Gericht. Der Prozess wird demnach irgendwann von vorne beginnen – unklar ist, vor welchem Gericht.