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Schweinfurt: Dreister Handybetrug: Sechs Jahre Haft für uneinsichtigen Angeklagten

Schweinfurt

Dreister Handybetrug: Sechs Jahre Haft für uneinsichtigen Angeklagten

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    Blick auf das Amtsgericht in der Rüfferstraße 1 in Schweinfurt.
    Blick auf das Amtsgericht in der Rüfferstraße 1 in Schweinfurt. Foto: Patty Varasano

    Sieben Verhandlungstage hat es gebraucht, bis das Urteil gesprochen werden konnte. Jetzt ist ist es gelungen: Weil ein 31-jähriger Firmeninhaber für Vermittlung von Telekommunikationsleistungen zwischen Firmenkunden und Telekom sowie Vodafone in größerem Umfang Provisionszahlungen für gefälschte Handyverträge und auch für 14 iPhones Vorkasse kassiert hat, ohne die Geräte zu liefern, muss er für sechs Jahre hinter Gitter. Dazu hat ihn die Große Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt am Montagmorgen verurteilt.

    Das Gericht befand den einschlägig Vorbestraften des Betruges in 14 Fällen sowie des Computerbetruges in elf Fällen für schuldig. Zu seinen Gunsten würdigte es sein Teilgeständnis, eine Schadenswiedergutmachung in Einzelfällen, sowie erhebliche Aufklärungshilfe in einem anderen Deliktfeld. Zu seinen Lasten führte die Kammer die Vielzahl der Betrugstaten an sowie den Umstand, dass zwei Verurteilungen zu Bewährungsstrafen in den Jahren 2018 und 2019 für gleichartige Betrugstaten bei ihm gänzlich ohne Wirkung geblieben seien.

    Einen Teil der Vorwürfe hatte der 31-Jährige aus dem Landkreis Schweinfurt eingeräumt. So habe er "zur Liquiditätsverwaltung" Kundenaufträge ins Online-Provisionsportal etwa der Telekom eingegeben, obwohl es gar keine gab. Viele Firmeninhaber und -verantwortliche hatten als Zeugen ausgesagt, wie verwundert sie über die Zusendung von teils Dutzenden Handys oder SIM-Karten und entsprechende Zahlungsaufforderungen waren, obwohl sie die gar nicht geordert hatten. Einige schalteten Anwälte ein, um Mahnverfahren aus der Welt zu schaffen.

    Sind Mitarbeiter mitschuldig?

    Einen Teil der zu Unrecht Provisionen auslösenden Aufträge schob der Angeklagte in die Verantwortung von Außendienstmitarbeitern sowie einem nur wenige Wochen bei ihm tätigen Geschäftsführer und seiner Frau, die im Betrieb im Service arbeitete. Das Gericht überzeugte er damit nicht. Die Ex-Beschäftigten hätten glaubhaft dargelegt, dass sie an den Betrugstaten – die das Gericht als "überwiegend gewerbsmäßig" einstufte – nicht beteiligt gewesen seien.

    Auch was die iPhone-Verkäufe über die eBay-Plattform betraf, ohne, dass die Geräte geliefert wurden, war die Kammer überzeugt, dass allein der Angeklagte dafür die Verantwortung trägt. Am ersten Verhandlungstag hatte der 31-Jährige gesagt, die damals eingetretene Insolvenz seiner Firma habe eine Auslieferung der Mobiltelefone verhindert. Die Firma habe offensichtlich schon seit 2016 nicht mehr über eine ausreichende Liquidität verfügt, so die Kammervorsitzende. Der Angeklagte habe von Anfang an nicht die Absicht gehabt, die bereits bezahlten Handys auszuliefern.

    "Hohe kriminelle Energie" bescheinigt

    Mit dem Strafmaß liegt die Kammer nahe am Antrag des Staatsanwaltes. Der hatte dem Angeklagten eine "hohe kriminelle Energie" bescheinigt und für die Betrügereien insgesamt eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren gefordert. Der Verteidiger hielt dagegen, keinesfalls dürften alle Taten seinem Mandanten zugerechnet werden. Er habe Fälle eingeräumt, der Rest habe sich nicht bestätigt. Drei Jahre Haft seien ausreichend, so der Verteidiger.

    "Das ausgesprochen Prägende an diesem Fall ist, dass der Angeklagte trotz der 2018 verhängten Bewährungsstrafe nicht einmal einen Monat danach genau auf dieselbe Weise wieder einen Betrug begeht", sagte die Vorsitzende. Der Angeklagte bleibt in Haft. Gegen das Urteil ist Revision möglich.

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