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KREIS SCHWEINFURT: Ehrensold, Überbrückungshilfe und Pension

KREIS SCHWEINFURT

Ehrensold, Überbrückungshilfe und Pension

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    Prinzipiell gibt es einen Unterschied zwischen ehrenamtlichen Bürgermeistern und berufsmäßigen. Was allerdings in beiden Fällen gleich ist: Um Versorgungsansprüche zu haben, reicht eine sechsjährige Amtszeit nicht aus. Zwei Perioden sollten die kommunalen Wahlbeamten auf dem Chefsessel im Rathaus durchgehalten haben.

    Ehrenamtliche Ex-Bürgermeister haben nach zwölf Dienstjahren Anspruch auf den so genannten Pflicht-Ehrensold; so ist es im Gesetz über kommunale Wahlbeamte geregelt. Den bezahlen die Gemeinden erst an ehemalige Amtsinhaber ab 60 Jahren aus. Er beträgt 33,3 Prozent dessen, was sie zuletzt als Bürgermeister an Aufwandsentschädigung bekommen haben. Bei Gemeinden zwischen 1000 und 3000 Einwohnern, zu denen auch Schwanfeld zählt, wo Bürgermeister Hans-Georg Eichelbrönner nach drei Amtsperioden aufhört, beträgt diese Aufwandsentschädigung, aus der der Ehrensold berechnet wird, zwischen 1715 und 3133 Euro – je nachdem was der Gemeinderat im Einzelfall festgelegt hat. In Gemeinden bis 1000 Einwohner wie Lülsfeld liegt die Spanne zwischen 372 und 1790 Euro; dort scheidet Robert Schemmel nach zwölf Jahren aus dem Amt.

    War der Bürgermeister noch keine zwölf, aber mindestens zehn Jahre im Amt, dann kann der Gemeinderat beschließen, dass er einen freiwilligen Ehrensold ab 60 bezahlt. In dem Fall liegt das gesetzlich festgelegte Maximum allerdings bei 787,83 Euro.

    Neben dieser Versorgungsleistung erhalten Ehrenamtliche noch die so genannte Überbrückungshilfe. Die gibt es direkt im Anschluss an die beendete Amtszeit. Sollte die nur sechs Jahre gedauert haben, gibt es ein halbes Jahr lang die Hälfte der bisherigen monatlichen Aufwandsentschädigung. Gehen zwei oder mehr Amtszeiten voraus, dann wird die Überbrückungshilfe ein Jahr lang gezahlt. Das ist die Obergrenze.

    Pension für die Hauptamtlichen

    Anders sieht es bei berufsmäßigen Bürgermeistern aus. Werden die nicht wiedergewählt, dann bekommen sie direkt im Anschluss an ihre Amtszeit eine Pension. Allerdings nur, wenn sie mindestens zehn Jahre im Bürgermeisteramt hinter sich haben. So regeln es das Gesetz über kommunale Wahlbeamte und das Beamtenversorgungsgesetz. Deren Vorgaben erfüllen vier der fünf ausscheidenden hauptamtlichen Bürgermeister im Landkreis: Grafenrheinfelds Walter Weinig kann sich dagegen nur eine Amtszeit anrechnen lassen. Bürgermeistern, die nicht sofort in den Ruhestand gehen, steht ein Übergangsgeld zu, das aber mit einem neuen Einkommen verrechnet wird: Bei einer Wahlperiode ist dies das Dreieinhalbfache der monatlichen Dienstbezüge; die Höchstgrenze liegt beim Sechsfachen.

    Wie hoch die Pension für den Einzelnen genau ausfällt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, in erster Linie aber von der vorausgegangenen Dienstzeit als Bürgermeister. Der Betrag liegt zwischen 35 und 75 Prozent dessen, was der betreffende Bürgermeister im Amt verdient hat. Damit sorgt der Gesetzgeber dafür, dass sich Bewerber um den Posten eines berufsmäßigen Bürgermeisters keine Sorgen machen müssen, was nach dem Ende ihrer Amtszeit sein wird.

    Anderenfalls gäbe es wohl fast nur noch Bürgermeister, die zuvor im öffentlichen Dienst waren. Denn die haben nach ihrer Amtszeit die Möglichkeit, wieder in ihren alten Job zurückzukehren. Wie Weinig, der zuvor bei der Gemeinde Waigolshausen beschäftigt war. Ob er es wieder sein wird; das muss er innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Amtszeit entscheiden.

    Daten und Fakten

    Berufsmäßige Bürgermeister Einen berufsmäßigen Bürgermeister schreibt das Kommunalrecht ab 10 000 Einwohnern vor. Zwischen dieser Marke und 5000 Einwohnern geht der Gesetzgeber ebenfalls von einem hauptamtlichen Bürgermeister aus, ein ehrenamtlicher wäre aber möglich. Bis 5000 Einwohner nimmt man an, dass der Bürgermeister ehrenamtlich ist. Aber auch dort kann sich der Gemeinderat für einen hauptamtlichen Bürgermeister entscheiden wie etwa in Poppenhausen, Euerbach, Grafenrheinfeld, Grettstadt und auch Waigolshausen, das aber ab 1. Mai wieder zum Ehrenamt zurückkehrt.

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