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Schweinfurt: Ein 30-Jähriger prellte Hotels innerhalb von fünf Wochen um knapp 3000 Euro

Schweinfurt

Ein 30-Jähriger prellte Hotels innerhalb von fünf Wochen um knapp 3000 Euro

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    Symbolbild: Gericht/Justiz
    Symbolbild: Gericht/Justiz Foto: rclassenlayouts (iStockphoto)

    Ziemlich genau 28 Jahre lang ist der gelernte Bäcker völlig straffrei durchs Leben gegangen. Er arbeitete in unterschiedlichen Branchen in Polen, Holland und Deutschland – im Mai 2022 schon seit zwei Jahren in einem Großlager im Landkreis Schweinfurt.

    Dann trennte sich nach knapp sechs Jahren seine Lebensgefährtin von ihm, die gemeinsame Wohnung war nicht mehr zu halten. Der Mann warf auch seinen Job hin: "Ich ging nicht mehr zur Arbeit", sagt er nun vor dem Schöffengericht.

    Um anderweitig zu Geld zukommen, verlegte er sich aufs Betrügen. Armbanduhren, Smartphones, Autoreifen und eine Playstation bot er auf einem Internet-Verkaufsportal feil, gegen Vorkasse, freilich ohne je die Waren auch zu liefern. Zwischen Juni und Oktober 2022 betrog er die gutgläubigen Käufer auf diese Weise um 460 Euro.

    Wohnen mit Frühstück – ohne zu zahlen

    Als der nunmehr Arbeitslose im September die Wohnung verlor, mietete er sich fünf Wochen lang jeweils für einige Tage in Hotels ein, inklusive Frühstück und weiteren Getränken – ebenfalls ohne die Rechnung zu begleichen. Immer machte er sich rechtzeitig aus dem Staub. Sieben Übernachtungsbetrieben in Gerolzhofen, Schweinfurt, Bad Kissingen und Bad Bocklet entgingen auf diese Weise Beträge zwischen 172 und 1066 Euro. Der Gesamtschaden summiert sich auf 2844 Euro.

    Eine Zeit lang arbeitete der damals 28-Jährige wieder in Holland und wohnte bei seiner Schwester. Als er dieses Jahr dann in sein Heimatland Polen unterwegs war, war diese Reise in Berlin zu Ende. Aufgrund seiner Betrugstaten wurde nach ihm gefahndet, er landete in Untersuchungshaft. Vor dem Schweinfurter Schöffengericht legte der heute 30-Jährige ein umfassendes Geständnis ab. Alle 14 Anklagepunkte räumte er ein.

    Fake-Verkäufe als Einkommensquelle

    Die Fake-Verkäufe im Internet waren demnach als Einkommensquelle gedacht. Mit den Einmietbetrügereien in Hotels wollte er nach dem Verlust der Wohnung ein Dach über dem Kopf haben. Die Sache flog aber schnell auf, als in der dritten renommierten Unterkunft, die er bezogen hatte, seine Kreditkarte nicht belastet werden konnte. Dort zog er sogar drei Tage vor Buchungsende wieder aus – in das nächste Bad Kissinger Hotel, das er auf 266,25 Euro sitzen ließ.

    Drei kleine Fälle des Internetbetrugs wurden auf Antrag der Staatsanwältin eingestellt, weil sie für die Strafhöhe kaum ins Gewicht gefallen wären. Die verbleibenden elf Taten habe der Angeklagte gewerbsmäßig begangen, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren und wohnen zu können. Für ihn sprächen sein umfassendes Geständnis, keinerlei Vorstrafen, seine damaligen Lebensumstände und der relativ kurze Betrugszeitraum.

    Gegen den Angeklagten führte die Staatsanwältin die "nicht unerheblichen Beträge" ins Feld, in einem Fall über 1000 Euro. Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne, ferner die Einziehung der Taterträge von 3213 Euro, sowie eine Geldauflage von 1900 Euro. Auch der Verteidiger plädierte auf eine Strafe im bewährungsfähigen Rahmen.

    Das Gericht folgte im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Es hielt dem 30-Jährigen sein Geständnis zugute und dass er ohne Vorstrafen ist. Seine Lebenskrise scheine überwunden und die kriminelle Episode eine "einmalige, recht kurze Phase in seinem Leben" gewesen zu sein, so der Vorsitzende Richter. Er hielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten für ausreichend. Und: Wertersatz über 3213 Euro sei einzuziehen, denn "Straftaten sollen sich nicht lohnen". Der Haftbefehl wurde aufgehoben, das Urteil ist rechtskräftig.

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