Fünf Mädchen im Alter zwischen zehn und 13 Jahren soll der Angeklagte aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld von Sommer 2021 bis Dezember 2022 über die Plattformen TikTok und Instagram animiert haben, Nacktbilder oder -videos von sich herzustellen und ihm zu senden. Teils habe er sie außerdem aufgefordert, während der Aufnahmen sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen und ihm diese zu schicken, so der Staatsanwalt bei der Verlesung der Anklage.
Darüber hinaus soll der 30-Jährige zwischen November 2019 und Dezember 2022 versucht haben, in acht Chats via Skype und Telegram von verschiedenen Partnern Dateien mit kinderpornografischen Inhalten zu bekommen beziehungsweise zu tauschen. "Will Video Mädchen nackt 10 Jahre", lautet so eine Anfrage von ihm, die laut Anklage aber unbeantwortet blieb. Er hatte aber auch Erfolge. So soll er für eine derartige Datei von einem Unbekannten vier Dateien mit kinderpornografischen Inhalten erhalten haben. Dann wieder versendete er wohl 14 derartige Inhalte und erhielt laut Staatsanwalt dafür nur eine solche Datei.
WhatsApp-Chat verriet den "13-Jährigen"
Vor knapp zwei Jahren flog die Sache auf. Im Raum Freiburg stieß eine Mutter auf Chatnachrichten ihrer zehnjährigen Tochter, in denen diese per WhatsApp aufgefordert wurde, "sich unten anzufassen" und Nacktbilder zu verschicken, so der Hauptsachbearbeiter der Kripo Schweinfurt. Weil die Kommunikation über WhatsApp stattfand, war die Rufnummer des Absenders bekannt. Darüber stießen die Ermittler auf den 30-Jährigen aus der Rhön, der noch bei seinen Eltern wohnt.

Polizisten durchsuchten sein Zimmer und fanden auf verschiedenen Handys, Sticks und Speicherkarten über 1000 Dateien mit kinderpornografischen Inhalten. Diese zeigten, so der Staatsanwalt, Kinder im Alter von einem bis 13 Jahren in sexuell aufreizenden Posen, aber auch sexuelle Handlungen zwischen Kindern, sowie von Erwachsenen an Kindern "bis hin zum schweren sexuellem Missbrauch". Angeklagt ist der Mann nun wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt, sowie wegen Verbreitung, Besitzes und Sichverschaffens kinderpornografischer Inhalte.
Klare Präferenz für "kindliche Mädchen"
Bei seinen Chats mit Minderjährigen, für die sich der 30-Jährige als 13-Jähriger ausgab, stellte der Polizeiermittler auf die Frage der Vorsitzenden Richterin eine "klare Präferenz" fest: "kindliche Mädchen", von denen er überwiegend aufreizendes Posing und Nacktbilder gefordert habe. Auffallend dabei: In den meisten Fällen, kamen die Mädchen dieser Aufforderung nicht nach.

"Fotos zu versenden, wurde in drei von vier Fällen von den Mädchen abgelehnt", so der Polizeiermittler. Lediglich in einem Fall sei ein Bild übersandt worden. "Voll sexy", kommentierte der Angeklagte laut Staatsanwalt die Aufnahme eines Mädchens in Unterhose. Deren Angehörige aber stießen dann auf diese Chats und erstatteten Anzeige gegen den Mann an – weshalb er nun vor dem Landgericht sitzt.
Nur dieses eine Mädchen hatte die Große Jugendkammer als Zeugin geladen, ihre Aussage durfte sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit machen. Es sei bewusst davon abgesehen worden, die anderen Mädchen zu vernehmen, so die Vorsitzende Richterin. Auch der Staatsanwalt sah dafür keine Veranlassung, es reiche aus, ihre Chats mit dem Angeklagten ins Verfahren einzuführen. Von der Verteidigung kam kein Einwand.
Der Angeklagte sagte bisher nichts. Er könne sich kaum daran erinnern, so seine Anwältin. Der Prozess wird am 14. November fortgesetzt.