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Sennfeld: Eindeutige Regelungen für Lagerhallen nötig

Sennfeld

Eindeutige Regelungen für Lagerhallen nötig

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    Unterschiedliche Pultdachhallen und in der Verlängerung Satteldachhallen kennzeichnen das Bild an der Gartenanlage Am Lindlein bei Sennfeld. Eindeutige Regelungen für die Bauten sollen nun getroffen werden.
    Unterschiedliche Pultdachhallen und in der Verlängerung Satteldachhallen kennzeichnen das Bild an der Gartenanlage Am Lindlein bei Sennfeld. Eindeutige Regelungen für die Bauten sollen nun getroffen werden. Foto: Silvia Eidel

    Eine eindeutige Regelung für die Bauweise der unterschiedlichen Lagerhallen außerhalb des Ortes, im Bereich der Gartenanlage Am Lindlein, will die Gemeinde Sennfeld mit einer Änderung des dortigen Bebauungsplanes erreichen. Damit soll Ärger bei künftigen Bauvorhaben vermieden werden.

    Verschiedene Lagerhallen und Garagen, unterschiedlich hoch und lang, prägen das Bild. Der ältere Hallenriegel weist Pultdächer auf, der neuere Satteldächer, nachdem vor etlichen Jahren ein entsprechender Bebauungsplan dies vorgab. Immer wieder gibt es nun Diskussionen, wenn Bauherren bei den Pultdachhallen an- oder umbauen wollen, bezüglich der Gebäudehöhe, der –länge oder der Ausgestaltung des Gebäudes.

    Mit dem Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans sollten ergänzende oder verändernde Festsetzungen für diesen Hallenriegel getroffen werden, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für Erweiterungsbauten zu schaffen, führte Bürgermeister Oliver Schulze in der Gemeinderatssitzung an. Denn gerade hinsichtlich der Dachneigung und Dachform beim Pultdachverband brauche es eindeutige Regelungen. Wie genau diese aussehen würden, müsse der Gemeinderat im Laufe des Verfahrens festlegen.

    Der Gemeinderat hätte eigentlich schon beim ersten Bauantrag zu den Pultdachhallen tätig werden müssen, konstatierte Zweiter Bürgermeister Helmut Heimrich. Man habe übersehen, dass der Bebauungsplan nicht eindeutig sei und die Pultdachvarianten nicht regele. Mit der geplanten Änderung des Bebauungsplanes sei dies möglich, und jeder Bauherr könne sich dann daran halten.

    Angesprochen von Christian Birkmeyer wurden einige abgelehnte Bauanträge. Aber auch Genehmigungen, wie Michael Klüpfel meinte. Es habe Probleme gegeben, weil einige Punkte nicht genau festgeschrieben seien, erklärte Schulze. Deshalb solle sich jetzt der Gemeinderat auch vor Ort mit der Dachneigung, Dachform und der Firsthöhe der Pultdachgebäude beschäftigen und im Laufe des Verfahrens die Details in die Bebauungsplanänderung einbringen, erklärte Schulze. "Wir müssen sehen, was wir draußen wollen". Denn die Bauleitplanung liege schließlich bei der Gemeinde. "Wir wollen Festlegungen, damit es künftig keine Fragen mehr gibt".

    Mit der Änderung des Bebauungsplanes Private Gartenanlage Sondergebiet Lagerhallen waren alle Gemeinderäte einverstanden.

    Veränderungssperre einrichten

    Für den Zeitraum des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes will die Gemeinde eine Veränderungssperre verhängen. Es beinhaltet ein Bauverbot für noch laufende oder für neue Bauvorhaben, nicht aber für bereits genehmigte. Damit soll die Planungshoheit der Gemeinde geschützt werden, erläuterte Schulze.

    Auf Birkmeyers Nachfrage erklärte Geschäftsleiter Thomas Wagenhäuser, dass ein genehmigtes Gebäude mit Satteldach – entsprechend dem geltenden Bebauungsplan – errichtet werden dürfe, ein noch nicht genehmigtes Vorhaben mit Pultdach allerdings nicht. Mit dieser Veränderungssperre waren Birkmeyer und Klüpfel im Gegensatz zu den übrigen Gemeinderäten nicht einverstanden.

    Die Gemeindeverwaltung wird nun selbst die Änderungen vorbereiten und das Verfahren durchführen, wird die vorgeschriebene Bürgerbeteiligung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange erledigen.

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