Die Anzeige gegen ihn wegen Vergewaltigung einer 26-jährigen Bekannten in seiner Wohnung am 27. Oktober letzten Jahres hat der 30-jährige Angeklagte aus dem Landkreis Schweinfurt bereits am ersten Verhandlungstag mit einem klaren Dementi und Gegenvorwürfen gegen die Frau gekontert. Er behauptete in einer von seinem Anwalt verlesenen Erklärung, es sei zum Sex mit der jungen Frau gekommen, mehrmals sogar – jedoch stets einvernehmlich.
An dem fraglichen Tag habe sie in seiner Wohnung aus freien Stücken mit einem Vibrationsgerät hantiert und ihre Hose selbst ausgezogen, so der Angeklagte. Dann sei es zu sexuellen Handlungen gekommen. Das sei "selbstverständlich im gegenseitigen Einvernehmen" erfolgt, so der Angeklagte.
"Ich habe nichts getan, was nicht ganz sicher ihrem Willen entsprach", behauptete er – und drehte den Spieß um: Ein flüchtig Bekannter, ein "Ahmed" aus Würzburg mit rotem Mercedes, habe ihn gewarnt, dass die 26-Jährige Männer fälschlicherweise der Vergewaltigung bezichtige und anzeige.
Niemand kennt "Ahmed" mit dem roten Mercedes
Eine solche Anzeige seitens der Geschädigten liegt den Behörden aber nicht vor, wie Gericht und Staatsanwalt unschwer herausfanden. Die Verteidigung befragt seither sämtliche Zeuginnen und Zeugen in diesem Prozess, ob sie einen Ahmed aus Würzburg mit rotem Mercedes kennen – wohl um diesen für eine Aussage im Sinne ihres Mandanten laden zu lassen. Doch niemand von den Befragten kann mit der Beschreibung etwas anfangen.

Dann will die Verteidigung anhand des Chatverlaufs im Handy des Angeklagten nachweisen, dass die Geschädigte ihrem Mandanten Sex gegen Geld angeboten habe. Das würde ihre Glaubwürdigkeit bezüglich des Vergewaltigungsvorwurfs erheblich beschädigen. Hat schon der Vorsitzende Richter in Erinnerung, dass die Polizei keinen entsprechenden Hinweis entdeckt habe, so findet sich nun nach 20-minütiger Suche live am Richtertisch kein solcher Dialog zwischen dem Angeklagten und der Frau.
Das Thema taucht zwar auf – aber mit dem gegenteiligen Tenor: Nicht sie bietet ihm Sex gegen Geld an, sondern er fragt danach. Sie lehnt es mit den Worten "Nur ein Scherz" eindeutig ab. An dieser Stelle bitten die beiden Verteidiger um eine Pause, um mit ihrem Mandanten "ein vertrauliches Gespräch" zu führen.
Keine Ahnung von Geld-für-Sex-Offerte
Ein halbes Dutzend Zeuginnen und Zeugen, die den Angeklagten, die Geschädigte oder beide mehr oder weniger gut kennen, wissen von keinem sexuellen Verhältnis zwischen ihnen. Stets ist bei ihnen von "Freund" oder "Kumpel" die Rede.

Schließlich wird auch die langjährige Lebensgefährtin des Angeklagten befragt, unter anderem dazu, ob sie damit einverstanden sei, dass er neben ihr weitere sexuelle Beziehungen pflegt. Das hat der Angeklagte am ersten Verhandlungstag über seinen Anwalt behaupten lassen. Die Frau, 17 Jahre älter als er, sagt, das akzeptiere sie nicht. Sie habe auch nicht gewusst, dass ihr Freund dem mutmaßlichen Vergewaltigungsopfer per Chat Geld für Sex geboten habe.
Der Prozess wird am Donnerstag, 6. Juli, fortgesetzt. Dann ist auch mit Plädoyers und einem Urteil zu rechnen.