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SCHWEINFURT: Einmaliger Ausraster bei Brückenfest

SCHWEINFURT

Einmaliger Ausraster bei Brückenfest

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    (fan) Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt ein Sicherungsverfahren gegen den 52-jährigen psychisch kranken Mann abgelehnt, der beim Fest zur Einweihung der neuen Brücke zwischen Berg- und Grafenrheinfeld am 18. September 2009 zwei alte Männer hochgehoben und gedroht hatte, sie über das Geländer in den Main zu werfen (wir berichteten).

    Ausschlaggebend dafür war das Gutachten des medizinischen Sachverständigen, der keine erhöhte Wahrscheinlichkeit sah, dass der Beschuldigte, der in einer eigenen Wohnung in Schweinfurt lebt, noch einmal so etwas macht. Es sei handle sich bei dem Ausraster wohl um ein einmaliges Ereignis. Seit 30 Jahren leidet der Mann zur Tatzeit schon an Schizophrenie. Nie hatte er andere derart angegriffen und bedroht. Im Gegenteil: Nur zwei Wochen davor war er einer Wohnungsnachbarin zu Hilfe geeilt, die von einem Mann bedrängt wurde und hatte diesen von ihr weggerissen.

    Noch unter diesem Eindruck stehend und auch, weil kurz davor seine Medikamentierung reduziert worden war, sei es wohl zu der Tat beim Brückenfest im September vor zwei Jahren gekommen. Von einer eher harmlosen Äußerung eines der beiden alten Männer hatte sich der 52-Jährige provoziert gefühlt. Drei Jahrzehnte lang zuvor war der Beschuldigte nicht mit derartigen Attacken in Erscheinung getreten – und danach auch nicht mehr. Das brachte den Gutachter zu einer positiven Prognose, wonach der psychisch Kranke keine latente Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und er keine erhöhte Wahrscheinlichkeit sieht, dass es in Zukunft wieder zu Taten wie dieser kommen wird.

    Die Kammer hatte den 84-Jährigen, den der groß gewachsene Beschuldigte hoch gehoben und mit In-den-Main-werfen bedroht hatte, gefragt, ob er sich vor dem 52-Jährigen fürchte. „Als alter Marinesoldat“, antwortete dieser, „habe ich doch keine Angst vor so 'nem Kerl.“

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