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Schweinfurt: Einsturz der Schraudenbachbrücke: Keine eindeutig Schuldigen

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Einsturz der Schraudenbachbrücke: Keine eindeutig Schuldigen

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    Bagger ziehen am Tag nach dem Einsturz der Schraudenbachbrücke an der Autobahn A 7 herabgestürzte Teile auseinander. Ob im laufenden Prozess in Schweinfurt die strafrechtlich Schuldigen auf der Anklagebank sitzen, erscheint nach den Gutachteraussagen fraglich.
    Bagger ziehen am Tag nach dem Einsturz der Schraudenbachbrücke an der Autobahn A 7 herabgestürzte Teile auseinander. Ob im laufenden Prozess in Schweinfurt die strafrechtlich Schuldigen auf der Anklagebank sitzen, erscheint nach den Gutachteraussagen fraglich. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

    Die beiden gerichtlich bestellten Sachverständigen sind nun ausführlichst gehört worden. Zwei der bisher fünf Verhandlungstage brauchten das Schwurgericht, die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger der drei angeklagten Statiker, um die beiden Gutachter zu befragen, Baupläne und Zeichnungen zu betrachten, sich mit Einsturz-Szenarien auseinanderzusetzen.     

    Gerüststützen versagten

    Was jetzt einigermaßen klar scheint, ist die Ursache des Einsturzes von Abschnitt drei der neuen Autobahnbrücke bei den Betonierungsarbeiten am 16. Juni 2016, bei dem ein Bauarbeiter zu Tode kam und 14 teils schwer verletzt wurden: ein Stabilitätsversagen von Gerüststützen. Klar ist auch, dass etwa ein paar Gerüstrohre nicht eingebaut wurden, die im Plan standen und ein "Jochpaar" nicht mit dem Pfeiler verbunden war. Weiterhin unklar ist dagegen auch nach der Expertenanhörung, wer genau für den Brückeneinsturz verantwortlich sein soll.

    Zwei der drei Angeklagten und Verteidiger am ersten Verhandlungstag im Gerichtssaal. Für den Prozess um fahrlässige Tötung und Körperverletzung sind zwölf Verhandluntgstage angesetzt.
    Zwei der drei Angeklagten und Verteidiger am ersten Verhandlungstag im Gerichtssaal. Für den Prozess um fahrlässige Tötung und Körperverletzung sind zwölf Verhandluntgstage angesetzt. Foto: Nicolas Armer/dpa

    Der Anklage zufolge sind es ja der 47-jährige Ingenieur, der die  Traggerüstkonstruktion erstellt hat, und die beiden Prüfingenieure, 46 und 56 Jahre alt, welche die Statik, die unterdimensioniert gewesen sein soll, zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungen zu veranlassen hatten. Sie sitzen auf der Anklagebank, ihnen wird fahrlässige Tötung in einem Fall und fahrlässige Körperverletzung in 14 Fällen vorgeworfen. Der Bauausführung wird von der Staatsanwaltschaft kein Vorwurf gemacht. Die Verteidiger sehen aber nicht die Berechnungen ihrer Mandanten, sondern Baumängel als Einsturzursache an.

    Sorgfaltsproblem beim Koordinieren

    Die vom Gericht bestellte Gutachterin aus Weimar ist aber nach zwei Tagen Befragung nicht mehr so eindeutig wie noch in ihrem schriftlichen Gutachten, das der Anklage zugrunde liegt. Die Frage des Oberstaatsanwaltes, ob sie eine Verletzung der Sorgfaltspflicht in der Berechnung der Statik sieht, beantwortete sie mit Nein. Ein Sorgfaltsproblem sehe sie "in der Koordinierung" – beim Zusammenspiel von Planung, Überwachung und Bauausführung.  Auch der vom Gericht bestellte Kasseler Gutachter sieht nicht, dass bei der Planerstellung "Normen" verletzt worden seien und dies zum Unglück geführt hätte. Er sieht ohnehin eher Mängel bei der Ausführung als Einsturzursache.   

    "Es ist ja nicht so, dass wir nicht schon vorgetragen hätten, dass das in die falsche Richtung geht", sagt der Verteidiger des 46-jährigen Ingenieurs leicht aufgebracht an die Adresse der Staatsanwaltschaft. Ob diese ihren eindeutigen Anklagevorwurf – fahrlässige Tötung und Körperverletzung – auch nach diesem Gutachterergebnis am fünften Verhandlungstag noch lange aufrechthalten kann, scheint fraglich geworden zu sein. Insgesamt sind in dem überregional beachteten Strafverfahren zwölf Verhandlungstage angesetzt – bis Ende Februar 2020. 

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