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SCHWEINFURT: „Er hat gar nicht mehr aufgehört“

SCHWEINFURT

„Er hat gar nicht mehr aufgehört“

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    Es müssen albtraumhafte Szenen gewesen sein, die sich da am 21. Juni 2016 in der Oskar-von-Miller-Straße im Schweinfurter Stadtteil Bergl abgespielt haben. Die Schilderungen von Zeugen, wie genau der Angriff mit einem Messer eines 58 Jahre alten des versuchten Mordes Angeklagten auf seine 45-jährige Frau abgelaufen ist, lassen einen schaudern. Am zweiten Prozesstag stand der Ablauf der Tat im Vordergrund.  Zum Auftakt des Prozesses hatte der gebürtige Kosovo-Albaner zugegeben, dass er seine Frau mit 18 Messerstichen mit einem Klappmesser in Brust, Bauch und Rücken verletzte hatte. Ein Stich war nur zwei Zentimeter vom Herz entfernt. Nur wegen des beherzten Eingreifens von Passanten und der schnellen Versorgung im Krankenhaus überlebte die schwer verletzte Frau die Attacke. Sie hatte wenige Tage vorher ihren Mann aus der gemeinsamen Wohnung geworfen und ein Kontaktverbot erwirkt, an das er sich aber nicht hielt. Zeugen schilderten nun ausführlich den Ablauf der Tat. Dabei zeigte sich, dass das Opfer keine Chance hatte, zu entkommen oder sich zu wehren. Sie konnte sich lediglich schützen. Übereinstimmend berichteten Passantinnen und Autofahrerinnen, die im Moment der Attacke an der Bushaltestelle in der Oskar-von-Miller-Straße vorbei kamen, dass der Angeklagte mit „rotem Kopf“ auf das Opfer zugelaufen sei, sie von hinten an der Schulter gepackt und dann mehrfach auf sie eingestochen hatte. Eine Zeugin, die mit ihren fünf und acht Jahre alten Enkeltöchtern nur wenige Meter hinter den beiden gelaufen war, schilderte, wie der Angeklagte selbst dann noch auf das Opfer einstach, als dieses schon am Boden lag. Ihre lauten Hilferufe oder die Sirenen der Polizei hätten ihn nicht beeindruckt. Auch Dauer-Hupen von Autofahrern, die den Vorfall beobachteten, habe ihn nicht zur Räson gebracht: „Der hat gar nicht mehr aufgehört“, so eine Zeugin. Erst als ein Passant direkt auf ihn zu rannte, habe er vom Opfer abgelassen und sei weggelaufen. Der Angeklagte wurde wenig später von Passanten bei der Flucht überwältigt und der Polizei übergeben. Am Boden liegend habe die Frau stark blutend nach der Attacke nur noch sagen können, „das war mein Mann“, schilderte eine Zeugin. Äußerlich regungslos verfolgte der Angeklagte die Ausführungen der Zeugen. Allerdings soll er im Gefängnis, wo er in Untersuchungshaft sitzt und von wo er in Handschellen von der Polizei zum Prozess vorgeführt wird, einem Mitgefangenen gesagt haben, er werde nach Absitzen seiner Strafe seine Ex-Frau umbringen. Erstaunlich auch der explizite Hinweis des vorsitzenden Richters der großen Strafkammer an die im Zuschauerbereich sitzenden Familienmitglieder des Angeklagten, dass Beeinflussung, Bedrohung oder Beschimpfung von Zeugen, die dem Opfer nahe stehen, von Seiten der Justiz verfolgt und geahndet würden. Man erwarte, dass vor dem nächsten Prozesstag, an dem Zeugen aus dem Umfeld des Opfers geladen sind, kein Kontakt zu diesen aufgenommen werde. Schließlich ließ auch der Angeklagte über seinen Übersetzer mitteilen, er bitte seine Familie darum, dass kein Einfluss genommen werde. Das 45-jährige Opfer ist die zweite Ehefrau des Angeklagten, der aus erster Ehe fünf Kinder hat. 1992 kam er mit ihr während des Krieges auf dem Balkan nach Deutschland, sie beantragten Asyl, was auch gewährt wurde. Der Angeklagte ließ durchblicken, er habe seine Frau im Kosovo aus schwierigen Verhältnissen in einer Bar befreit und behauptete, sie nie geschlagen zu haben. Schon im Kosovo, später in der Schweiz und dann in Deutschland lebte er von mehreren verschiedenen Jobs, eine dauerhafte Arbeit hatte er aber nie. Am ersten Prozesstag wurde auch längere Zeit in nicht-öffentlicher Sitzung das Opfer ausführlich vernommen und schilderte die Ehe mit dem Angeklagten, die einem jahrelangen, beispiellosen Martyrium glich. So soll er sie mehrfach geschlagen und missbraucht haben, die geschilderten Details sind schockierend. Erst nach Jahren rang sich die Frau dazu durch, sich von dem Angeklagten zu trennen, warf ihn gut eine Woche vor der Tat aus der gemeinsamen Wohnung und erwirkte das Kontaktverbot, an das er sich aber nicht hielt. Dass er sie aber versuchen würde umzubringen, damit hatte das Opfer nicht gerechnet.  Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe, dass er seine Frau geschlagen und misshandelt haben soll, vehement. Ihm droht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Prozess wird am 16. März fortgesetzt.
    Es müssen albtraumhafte Szenen gewesen sein, die sich da am 21. Juni 2016 in der Oskar-von-Miller-Straße im Schweinfurter Stadtteil Bergl abgespielt haben. Die Schilderungen von Zeugen, wie genau der Angriff mit einem Messer eines 58 Jahre alten des versuchten Mordes Angeklagten auf seine 45-jährige Frau abgelaufen ist, lassen einen schaudern. Am zweiten Prozesstag stand der Ablauf der Tat im Vordergrund. Zum Auftakt des Prozesses hatte der gebürtige Kosovo-Albaner zugegeben, dass er seine Frau mit 18 Messerstichen mit einem Klappmesser in Brust, Bauch und Rücken verletzte hatte. Ein Stich war nur zwei Zentimeter vom Herz entfernt. Nur wegen des beherzten Eingreifens von Passanten und der schnellen Versorgung im Krankenhaus überlebte die schwer verletzte Frau die Attacke. Sie hatte wenige Tage vorher ihren Mann aus der gemeinsamen Wohnung geworfen und ein Kontaktverbot erwirkt, an das er sich aber nicht hielt. Zeugen schilderten nun ausführlich den Ablauf der Tat. Dabei zeigte sich, dass das Opfer keine Chance hatte, zu entkommen oder sich zu wehren. Sie konnte sich lediglich schützen. Übereinstimmend berichteten Passantinnen und Autofahrerinnen, die im Moment der Attacke an der Bushaltestelle in der Oskar-von-Miller-Straße vorbei kamen, dass der Angeklagte mit „rotem Kopf“ auf das Opfer zugelaufen sei, sie von hinten an der Schulter gepackt und dann mehrfach auf sie eingestochen hatte. Eine Zeugin, die mit ihren fünf und acht Jahre alten Enkeltöchtern nur wenige Meter hinter den beiden gelaufen war, schilderte, wie der Angeklagte selbst dann noch auf das Opfer einstach, als dieses schon am Boden lag. Ihre lauten Hilferufe oder die Sirenen der Polizei hätten ihn nicht beeindruckt. Auch Dauer-Hupen von Autofahrern, die den Vorfall beobachteten, habe ihn nicht zur Räson gebracht: „Der hat gar nicht mehr aufgehört“, so eine Zeugin. Erst als ein Passant direkt auf ihn zu rannte, habe er vom Opfer abgelassen und sei weggelaufen. Der Angeklagte wurde wenig später von Passanten bei der Flucht überwältigt und der Polizei übergeben. Am Boden liegend habe die Frau stark blutend nach der Attacke nur noch sagen können, „das war mein Mann“, schilderte eine Zeugin. Äußerlich regungslos verfolgte der Angeklagte die Ausführungen der Zeugen. Allerdings soll er im Gefängnis, wo er in Untersuchungshaft sitzt und von wo er in Handschellen von der Polizei zum Prozess vorgeführt wird, einem Mitgefangenen gesagt haben, er werde nach Absitzen seiner Strafe seine Ex-Frau umbringen. Erstaunlich auch der explizite Hinweis des vorsitzenden Richters der großen Strafkammer an die im Zuschauerbereich sitzenden Familienmitglieder des Angeklagten, dass Beeinflussung, Bedrohung oder Beschimpfung von Zeugen, die dem Opfer nahe stehen, von Seiten der Justiz verfolgt und geahndet würden. Man erwarte, dass vor dem nächsten Prozesstag, an dem Zeugen aus dem Umfeld des Opfers geladen sind, kein Kontakt zu diesen aufgenommen werde. Schließlich ließ auch der Angeklagte über seinen Übersetzer mitteilen, er bitte seine Familie darum, dass kein Einfluss genommen werde. Das 45-jährige Opfer ist die zweite Ehefrau des Angeklagten, der aus erster Ehe fünf Kinder hat. 1992 kam er mit ihr während des Krieges auf dem Balkan nach Deutschland, sie beantragten Asyl, was auch gewährt wurde. Der Angeklagte ließ durchblicken, er habe seine Frau im Kosovo aus schwierigen Verhältnissen in einer Bar befreit und behauptete, sie nie geschlagen zu haben. Schon im Kosovo, später in der Schweiz und dann in Deutschland lebte er von mehreren verschiedenen Jobs, eine dauerhafte Arbeit hatte er aber nie. Am ersten Prozesstag wurde auch längere Zeit in nicht-öffentlicher Sitzung das Opfer ausführlich vernommen und schilderte die Ehe mit dem Angeklagten, die einem jahrelangen, beispiellosen Martyrium glich. So soll er sie mehrfach geschlagen und missbraucht haben, die geschilderten Details sind schockierend. Erst nach Jahren rang sich die Frau dazu durch, sich von dem Angeklagten zu trennen, warf ihn gut eine Woche vor der Tat aus der gemeinsamen Wohnung und erwirkte das Kontaktverbot, an das er sich aber nicht hielt. Dass er sie aber versuchen würde umzubringen, damit hatte das Opfer nicht gerechnet. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe, dass er seine Frau geschlagen und misshandelt haben soll, vehement. Ihm droht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Prozess wird am 16. März fortgesetzt. Foto: Foto: Maurizio Gambarini/dpa

    Es müssen albtraumhafte Szenen gewesen sein, die sich da am 21. Juni 2016 in der Oskar-von-Miller-Straße im Schweinfurter Stadtteil Bergl abgespielt haben. Die Schilderungen von Zeugen, wie genau der Angriff mit einem Messer eines 58 Jahre alten des versuchten Mordes Angeklagten auf seine 45-jährige Frau abgelaufen ist, lassen einen schaudern. Am zweiten Prozesstag stand der Ablauf der Tat im Vordergrund.

    Zum Auftakt des Prozesses hatte der gebürtige Kosovo-Albaner zugegeben, dass er seine Frau mit 18 Messerstichen mit einem Klappmesser in Brust, Bauch und Rücken verletzte hatte. Ein Stich war nur zwei Zentimeter vom Herz entfernt. Nur wegen des beherzten Eingreifens von Passanten und der schnellen Versorgung im Krankenhaus überlebte die schwer verletzte Frau die Attacke. Sie hatte wenige Tage vorher ihren Mann aus der gemeinsamen Wohnung geworfen und ein Kontaktverbot erwirkt, an das er sich aber nicht hielt.

    Ausführliche Aussagen

    Zeugen schilderten nun ausführlich den Ablauf der Tat. Dabei zeigte sich, dass das Opfer keine Chance hatte, zu entkommen oder sich zu wehren. Sie konnte sich lediglich schützen. Übereinstimmend berichteten Passantinnen und Autofahrerinnen, die im Moment der Attacke an der Bushaltestelle in der Oskar-von-Miller-Straße vorbei kamen, dass der Angeklagte mit „rotem Kopf“ auf das Opfer zugelaufen sei, sie von hinten an der Schulter gepackt und dann mehrfach auf sie eingestochen hatte. Eine Zeugin, die mit ihren fünf und acht Jahre alten Enkeltöchtern nur wenige Meter hinter den beiden gelaufen war, schilderte, wie der Angeklagte selbst dann noch auf das Opfer einstach, als dieses schon am Boden lag. Ihre lauten Hilferufe oder die Sirenen der Polizei hätten ihn nicht beeindruckt. Auch Dauer-Hupen von Autofahrern, die den Vorfall beobachteten, habe ihn nicht zur Räson gebracht: „Der hat gar nicht mehr aufgehört“, so eine Zeugin. Erst als ein Passant direkt auf ihn zu rannte, habe er vom Opfer abgelassen und sei weggelaufen. Der Angeklagte wurde wenig später von Passanten bei der Flucht überwältigt und der Polizei übergeben. Am Boden liegend habe die Frau stark blutend nach der Attacke nur noch sagen können, „das war mein Mann“, schilderte eine Zeugin.

    Angebliche Drohungen im Gefängnis

    Äußerlich regungslos verfolgte der Angeklagte die Ausführungen der Zeugen. Allerdings soll er im Gefängnis, wo er in Untersuchungshaft sitzt und von wo er in Handschellen von der Polizei zum Prozess vorgeführt wird, einem Mitgefangenen gesagt haben, er werde nach Absitzen seiner Strafe seine Ex-Frau umbringen. Erstaunlich auch der explizite Hinweis des vorsitzenden Richters der großen Strafkammer an die im Zuschauerbereich sitzenden Familienmitglieder des Angeklagten, dass Beeinflussung, Bedrohung oder Beschimpfung von Zeugen, die dem Opfer nahe stehen, von Seiten der Justiz verfolgt und geahndet würden. Man erwarte, dass vor dem nächsten Prozesstag, an dem Zeugen aus dem Umfeld des Opfers geladen sind, kein Kontakt zu diesen aufgenommen werde. Schließlich ließ auch der Angeklagte über seinen Übersetzer mitteilen, er bitte seine Familie darum, dass kein Einfluss genommen werde.

    Martyrium in der Ehe

    Das 45-jährige Opfer ist die zweite Ehefrau des Angeklagten, der aus erster Ehe fünf Kinder hat. 1992 kam er mit ihr während des Krieges auf dem Balkan nach Deutschland, sie beantragten Asyl, was auch gewährt wurde. Der Angeklagte ließ durchblicken, er habe seine Frau im Kosovo aus schwierigen Verhältnissen in einer Bar befreit und behauptete, sie nie geschlagen zu haben. Schon im Kosovo, später in der Schweiz und dann in Deutschland lebte er von mehreren verschiedenen Jobs, eine dauerhafte Arbeit hatte er aber nie. Am ersten Prozesstag wurde auch längere Zeit in nicht-öffentlicher Sitzung das Opfer ausführlich vernommen und schilderte die Ehe mit dem Angeklagten, die einem jahrelangen, beispiellosen Martyrium glich. So soll er sie mehrfach geschlagen und missbraucht haben, die geschilderten Details sind schockierend. Erst nach Jahren rang sich die Frau dazu durch, sich von dem Angeklagten zu trennen, warf ihn gut eine Woche vor der Tat aus der gemeinsamen Wohnung und erwirkte das Kontaktverbot, an das er sich aber nicht hielt. Dass er sie aber versuchen würde umzubringen, damit hatte das Opfer nicht gerechnet.

    Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe, dass er seine Frau geschlagen und misshandelt haben soll, vehement. Ihm droht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Prozess wird am 16. März fortgesetzt.

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