Der Betriebsrat des Marktkauf Schweinfurt hat vor dem Arbeitsgericht einen Beschluss erwirkt, dass er trotz der Übernahme durch die Edeka-Tochter „Bayerische Warenhandelsgesellschaft der Verbraucher mbH“ (BVA) zum 1. Oktober bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts im Hauptsacheverfahren weiter besteht. Damit ging die erste Runde in der Auseinandersetzung mit dem neuen Eigentümer an die Arbeitnehmervertretung.
Als Vertreter der BVA wollte der stellvertretende Geschäftsbereichsleiter Personal der Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen, Markus Biegler, dagegen erreichen, dass der Marktkauf-Betriebsrat mit dem Betriebsübergang zu existieren aufhört und der BVA-Gesamtbetriebsrat auch für die Schweinfurter Marktkauf-Mitarbeiter zuständig ist.
„Wir wollen vom Gericht prüfen lassen, ob wir uns der Entscheidung des neuen Eigentümers wirklich fügen müssen und die Mitarbeiter ab sofort keine gewählten Vertreter mehr haben“, sagte der Betriebsratsvorsitzende Wilhelm Reimer zum Motiv für den Eilantrag. Er freute sich sehr, dass die Kammer zunächst einmal einen Beschluss im Sinne der Arbeitnehmer fasste.
Der Vorsitzende Richter hatte klar gemacht, dass die Eilentscheidung kein Indiz dafür sei, wie die endgültige Entscheidung bei Betrachtung aller Umstände ausfallen kann. Zuvor hatte er versucht, einen Kompromiss auszuloten, mit dem beide Seiten leben könnten: Etwa, den amtierenden Marktkauf-Betriebsrat im Amt zu belassen, bis im kommenden Frühjahr ohnehin die Wahl des BVA-Gesamtbetriebsrats ansteht.
Der Betriebsratsvorsitzende Reimer konnte sich mit dem Vorschlag anfreunden, der BVA-Vertreter Biegler lehnte ihn als für das Unternehmen „nicht akzeptabel“ ab. Dies wäre ein Präjudiz für 23 weitere Lebensmittelmärkte, die im Laufe der nächsten Monate in den Konzern integriert werden sollen: „Da ziehe ich ein Urteil vor.“ Auch bei früheren Übergängen etwa von Delta- und Comet-Märkten zu Edeka seien deren Betriebsräte in dem der Edeka aufgegangen.
„Auch wenn das fünf oder sechs Mal funktioniert hat, heißt das nicht, dass es ein weiteres Mal glattgeht“, sagte der Vorsitzende. Die Frage sei zu klären, ob damit Arbeitnehmerrechte verletzt werden. An die andere Seite gewandt, sagte er, dass auch Unternehmensinteressen zu beachten seien und es „keine absolute Bestandsgarantie für einen Betriebsrat vor Ort“ gibt. Der BVA-Gesamtbetriebsrat, der nach der Auffassung des neuen Eigners die 155 Schweinfurter Marktkaufler nun mitvertreten soll, sitzt in Nürnberg.
So geht die erste Arbeitsgerichts-Runde an den Betriebsrat: die siebenköpfige gewählte Arbeitnehmervertretung bleibt einstweilen im Amt. Weder gesetzliche noch tarifvertragliche Regelungen führten zum Wegfall des Mandates des Marktkauf-Betriebsrats infolge des Betriebsübergangs zur BVA, heißt es in der Begründung des Gerichts.