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Schweinfurt: Extreme Dürre: Dürfen Landwirtschaft und Industrie im Landkreis Schweinfurt jetzt noch Mainwasser entnehmen?

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Extreme Dürre: Dürfen Landwirtschaft und Industrie im Landkreis Schweinfurt jetzt noch Mainwasser entnehmen?

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    Eine Feldberegnungsanlage spritzt Wasser aus einer Düse auf ein Maisfeld. (Symbolfoto)
    Eine Feldberegnungsanlage spritzt Wasser aus einer Düse auf ein Maisfeld. (Symbolfoto) Foto: Philipp von Ditfurth

    Europa droht die größte Dürre seit 500 Jahren, in Unterfranken war der August so trocken wie seit 1881 nicht und die Stadt Kitzingen bricht einen Hitzerekord nach dem anderen: Die Schlagzeilen zur anhaltenden, extremen Trockenheit reißen nicht ab. Dass sich darüber Landwirtinnen und Landwirte beklagen, die durch ihre Erwerbsarbeit als erste spürbar unter der Dürre leiden, ist nachvollziehbar. Die Ernteerträge sinken, manche Äcker werden inzwischen bewässert. Das Wasser kommt unter anderem aus dem Main. Unverantwortlich sei das angesichts der anhaltenden Trockenheit, sagen manche. Einige Leserinnen und Leser haben sich deshalb an die Redaktion gewandt. Doch welche Regelungen gelten hier überhaupt?

    Alle öffentlichen Gewässer im Landkreis Schweinfurt unterliegen dem Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen. Uwe Seidl, stellvertretender Leiter der Behörde, erklärt, dass die Wasserentnahme trotz anhaltender Trockenheit auch weiterhin grundsätzlich möglich ist. Der Gemeingebrauch nach dem Wasserhaushaltsprinzip stehe jeder Person auch ohne Genehmigung zu, etwa um mit einer Gießkanne Mainwasser zum Bewässern des Gartens zu schöpfen. Kritisch wird es erst bei der Entnahme durch technische Hilfsmittel, wie etwa Pumpen. In Schweinfurt machen maßgeblich Industrie (etwa 1,1 Millionen Kubikmeter jährlich) und Landwirtschaft (etwa 600.000 Kubikmeter jährlich) von einer solchen technischen Entnahme Gebrauch. Hierfür bedarf es einer wasserrechtlichen Erlaubnis, erklärt Seidl. Und dafür gibt es Auflagen. 

    Wie Industrie und Landwirte an ihre Genehmigungen kommen

    Die Beantragung läuft über das Landratsamt und muss beschreiben, weshalb und wozu das Wasser benötigt wird, welche Menge geplant ist und wie das Wasser aus dem Main gefördert werden soll. Das Landratsamt tritt anschließend an das Wasserwirtschaftsamt heran, um ein wasserrechtliches Gutachten anzufordern, erklärt Seidl. Das Amt prüft darauf hin, ob eine Entnahme-Erlaubnis erteilt werden kann, formuliert entsprechende Auflagen und meldet das Ergebnis dem Landratsamt, welches auf Basis des Gutachtens eine Genehmigung erteilt oder ablehnt. 

    In der aktuellen Lage könne man sich dieses Prozedere allerdings sparen, meint Seidl: "Derzeit kann ich mir nur sehr schwer vorstellen, dass wir einen Wasserrechtsantrag zur Entnahme aus dem Main positiv bewerten." Und das hat Gründe: Durch den Main in Schweinfurt fließen momentan nur etwa 40 Kubikmeter Wasser pro Sekunde. Etwa 100 Kubikmeter wären Standard. Bei Zehn der 40 Kubikmeter handelt es sich ohnehin schon um Donauwasser, das über ein Überleitungssystem in Bamberg dem Main zugeführt wird, um die "Abflusswerte" wenigstens einigermaßen im Rahmen zu halten. 

    Immer noch gibt es viele Entnahmerechte – und sie gelten weiterhin

    Wer allerdings bereits eine gültige Wasserentnahme-Erlaubnis vorweisen kann, darf sich auch weiterhin am Main bedienen. Auch wenn aktuell keine Entnahmerechte erteilt werden, bestehen noch zahlreiche gültige, denn der Genehmigungszeitraum beträgt im Landkreis Schweinfurt üblicherweise zehn Jahre. Früher war es gar üblich, die Genehmigungen über einen Zeitraum von zehn bis 15 Jahren zu erteilen. Bei den durch den Klimawandel veränderten Abflussmengen sei das allerdings nicht mehr zeitgemäß, sagt der Leiter des Wasserwirtschaftsamts. Im Notfall könnte das Landratsamt eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Gebrauch einschränkt.

    Wasserwirtschaftsamts-Chef geht von einigen illegalen Pumpen am Main aus

    Uwe Seidl sieht allerdings nicht, dass die kontrollierte Entnahme die Gewässer nachhaltig schädige. Er betont aber: "Es gibt sicher auch viele nicht genehmigte Wasserentnahmen." Zwar gibt es einen sogenannten Flussmeister, der neben der technischen Gewässeraufsicht auch die Wasserentnahme kontrolliert und hin und wieder auch "illegale Pumpen" entdeckt: "Aber wir können nicht alle Gewässer im Landkreis mit einer Person ablaufen und schauen, wo sich nicht genehmigte Pumpen befinden."

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