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Unterfranken/Weinheim: Falsche Maskenatteste auch nach Unterfranken ausgestellt: Haftstrafe für Weinheimer Ärztin

Unterfranken/Weinheim

Falsche Maskenatteste auch nach Unterfranken ausgestellt: Haftstrafe für Weinheimer Ärztin

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    Am späten Montagabend fiel das Urteil im vielbeachteten Prozess am Amtsgericht im badischen Weinheim - einem der bundesweit größten Prozesse wegen falscher Maskenatteste. 
    Am späten Montagabend fiel das Urteil im vielbeachteten Prozess am Amtsgericht im badischen Weinheim - einem der bundesweit größten Prozesse wegen falscher Maskenatteste.  Foto: Str/dpa

    Unter Impf- und Maskengegnern und Kritikern der Corona-Politik war es insbesondere in den ersten beiden Jahren der Pandemie gängig, sich von ähnlich denkenden Ärzten attestieren zu lassen, aus medizinischen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen zu können. Sie erhielten das Attest meist auch ohne vorherige Untersuchung, gegen eine Gebühr von wenigen Euros. Adressen von Medizinern, die bundesweit Bescheinigungen "auf Bestellung" verschickten, kursierten bald im Internet.

    Als wohl eifrigste Erstellerin solcher Atteste mit der stets gleichlautenden pauschalen Begründung, das Maskentragen sei bei der jeweiligen Person "aus medizinischen Gründen kontraindiziert", wurde eine Ärztin aus dem badischen Weinheim bekannt. Sie stellte auch für Maskengegnerinnen und Maskengegner in Unterfranken in der Hochphase der Corona-Pandemie Befreiungen aus.

    Etliche von ihnen kassierten für das Vorzeigen ihrer Pseudo-Atteste Strafbefehle oder landeten mit Einsprüchen vor Amtsgerichten und wurden dann wegen "Verwendens unrichtiger Gesundheitszeugnisse" zu bis zu vierstelligen Geldstrafen verurteilt.

    Angeklagte Ärztin: Masken "generell" gesundheitsschädlich

    In einem der bundesweit größten Prozesse wegen falscher Maskenatteste während der Corona-Pandemie stand nun die 59-jährige Ärztin aus Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) vor dem Schöffengericht. Seit Herbst wurde dort - nach Bündelung der Strafanzeigen aus ganz Deutschland bei der Staatsanwaltschaft Mannheim - verhandelt.

    Vorwurf: Ausstellen von weit über 4300 unrichtigen Gesundheitszeugnissen. "Unrichtig" waren Bescheinigungen laut Anklage schon dann, wenn sie ohne vorherigen Patientenkontakt erstellt wurden. Die Angeklagte hatte genau dies im Prozess eingeräumt - mit der Begründung, das Tragen von Masken sei generell gesundheitsschädlich.

    Urteil: Zwei Jahre und neun Monate Haft, Berufsverbot, Einziehung von 28.000 Euro

    Nach einem mehrtägigem Prozess und zweimaliger Veschiebung auf Wunsch der Verteidigung verkündete das Schöffengericht Weinheim jetzt sein Urteil: Die Ärztin wurde wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 4247 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Zudem verhängte das Gericht mit "sofortiger Wirkung" ein vorläufiges Berufsverbot und ordnete an, dass rund 28 000 Euro eingezogen werden - der Erlös aus den Fake-Attesten.

    Eine Praxismitarbeiterin wurde wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft und ein dreijähriges Berufsverbot für die Ärztin gefordert, die Verteidiger der Ärztin und der Angestellten hatten auf Freispruch plädiert.

    Gericht: "Vorgang erinnert eher an Verkauf von Attesten"

    Das Verfahren am Amtsgericht Weinheim war in den Medien stark verfolgt worden, denn so viele mutmaßliche Fake-Atteste für Maskengegner wie die 59-Jährige hatte deutschlandweit mutmaßlich niemand in Umlauf gebracht. An jedem Verhandlungstag demonstrierten Dutzende Unterstützerinnen und Unterstützer der Angeklagten vor dem Gerichtsgebäude.

    Laut Gerichtssprecherin legte das Schöffengericht der Ärztin nur Fälle unrichtiger Gesundheitszeugnisse zur Last, die an Patientinnen und Patienten gingen, die nicht zu ihrer Bestandsdatei gehörten, nicht medizinisch untersucht wurden oder über die sie keine Vorkenntnisse über etwaige Vorerkrankungen hatte. Für diese Adressatinnen und Adressaten der Bescheinigungen waren auch keine Patientenakten angelegt worden: "Der Vorgang erinnert eher an den Verkauf von Attesten als an eine medizinische Maßnahme", heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

    Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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