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Foto LAB kontra Arbeitsagentur

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Foto LAB kontra Arbeitsagentur

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    Aufmerksam wurde auf die Praxis im Arbeitsamt Foto-LAB-Inhaber Willi Schmidt höchstpersönlich. Auf der (erfolgreichen) Suche nach einem weiteren Fotografen beobachtete er im Arbeitsamt eher zufällig, wie einem Arbeitslosen für die Anfertigung von Passfotos für die Bewerbungsunterlagen der Gutschein mit der Adresse dieses Mitbewerbers ausgehändigt wurde.

    Am Rande erfuhr Schmidt, dass jahrelang ohne öffentliche Ausschreibung nur dieser Kollege die Aufträge erhielt. Schmidts Rechtsanwalt Jürgen Scholl schrieb als erste Konsequenz die Agentur für Arbeit an und er wiederholte dies nach "wachsweichen Ausflüchten" ein zweites Mal. Als wieder nur "um den heißen Brei herum geredet wurde", wie Scholl die zweite Antwort kommentiert, und keine Informationen flossen, wurde die Gangart härter.

    Die Kanzlei Stapf & Scholl erstattete namens der Foto-LAB-Filiale Strafanzeige, informierte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Aufsichtsbehörde über die Vorgänge und kündigte die jetzige Schadensersatzklage an.

    Da die Behörde "ausschließlich bereits vorausgefüllte Gutscheine" des Konkurrenten ausgegeben habe, habe die Agentur evident gegen die vergaberechtlichen Prinzipien verstoßen. In der Klage ist in diesem Kontext von einem den Wettbewerb verzerrenden Verhalten die Rede. Im Klartext: Keiner der betroffenen Arbeitslosen hatte eine Wahlmöglichkeit - und das über mindestens drei Jahre hinweg.

    Rechtsanwalt Scholl schätzt, dass der entstandene Schaden im mittleren fünfstelligen Bereich liegt. Die Höhe des Schadensersatzes musste der Jurist in seiner zivilrechtlichen Klage mangels ausreichender Angaben durch das Arbeitsamt zwar ausdrücklich in das Ermessen des Gerichtes legen. Als "angemessener Ausgleich" wird allerdings eine Summe von "mindestens 5000 Euro" angesehen. Die will Schmidt, sollte sie ihm zugesprochen werden, einem guten Zweck spenden.

    Der Schweinfurter Leitende Oberstaatsanwalt Rainer Vogt bestätigte auf Anfrage, dass die Strafanzeige weiter geprüft werde. Aus seinen Worten war aber die Tendenz herauszuhören, dass das strafrechtliche Verfahren mangels Angriffsflächen eher eingestellt wird.

    Auf Geheiß des damaligen Interimschefs und heutigen Leiters der Agentur für Arbeit, Thomas Stelzer, war die alte Praxis der Gutscheinvergabe im Januar 2004 wegen der eingeräumten "weichen Stellen" eingestellt worden. Die Behörde erstattet jetzt auch in Schweinfurt nicht mehr die Kosten für die Lichtbilder, sondern gewährt einen Pauschbetrag.

    Erstaunt sind Scholl und Schmidt deshalb über die erste Reaktion des Bundeswirtschaftsministeriums, die auf Initiative Scholls auch erst durch Intervention des Bundeskanzleramtes erfolgte. Das Ministerium argumentiert, dass das beanstandete Vorgehen ja nicht mehr praktiziert werde und man deshalb für "Maßnahmen der Rechtsaufsicht keinen Anlass sieht".

    Für Scholl ist klar, dass Berlin sich mit dem Thema wohl nicht beschäftigen will und deshalb "jedes inhaltliche Befassen mit dem eigentlichen Problem vermeidet". Die Aufsichtsbehörde ist in einem zweiten Schreiben dennoch zu einer Reaktion aufgefordert worden, weil die "Unregelmäßigkeiten des Arbeitsamtes" nicht entkräftet worden seien.

    Über die Erfolgsaussichten kann der Anwalt nichts sagen, da sich die Agentur für Arbeit zu den Vorwürfen größtenteils ausschweige und außerdem eine "nicht alltägliche Fallkonstellation vorliegt".

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