Den Gemeinderäten aus Frankenwinheim lag in einer Sondersitzung ein Antrag der Firma Abo-Wind aus Wiesbaden vor. Das Unternehmen hätte gern einen Vorbescheid zur Errichtung von drei Windenergieanlagen innerhalb der Gemarkung von Frankenwinheim.
Der geplante Windpark umfasst jedoch insgesamt fünf Windräder. Die beiden anderen kämen aber auf Schallfelder Gemarkung zu liegen., nicht auf Frankenwinheimer. Das Windrad mit der Nummer 5 stünde nur 890 Meter vom Frankenwinheimer Dorfrand entfernt.
Wohnhäuser im 1000-Meter-Kreis
Zieht man um diesen geplanten Windrad-Standort einen Kreis mit einem Radius von 1000 Metern, so liegen darin mehrere Wohnhäuser sowie das in einem Flächennutzungsplan bereits eingezeichnete Wohnbaugebiet an der Lülsfelder Straße.
Bürgermeister Herbert Fröhlich berichtete von der immer größer werdenden Ablehnung der Bevölkerung gegen einen zweiten Standort für Windenergieanlagen. Nach der Inbetriebnahme und den ersten Erfahrungen mit dem Windpark Brünnstadt sei der Unmut in der Bevölkerung extrem gestiegen, wie er ausführte. Besonders in den Abendstunden und der Nacht fielen die Windgeräusche der drei Windräder in Brünnstadt auf.
Der stellvertretende Bürgermeister Otto Kunzmann berichtete von einem Termin mit der Firma Abo-Wind im Juli, bei dem die Lärmbelästigung angesprochen wurde, diese soll durch entsprechende Optimierungen an den Windrädern vermindert werden. Dabei kam auch das Gespräch auf den Windpark Frankenwinheim.
Hier sei von den Verantwortlichen zugesagt worden, dass man bei vehementem Widerstand aus der Gemeinde eventuell auf ein Windrad verzichten würde. Der Antrag spreche aber eine andere Sprache.
Zusätzlich sei bereits ein Bauantrag für ein Wohnhaus am neu ausgesiedelten Stall genehmigt worden. Das Gebäude hätte einen sehr geringen Abstand zu einem der geplanten Windräder.
In der Diskussion im Gemeinderat wurde die Aussage getroffen, dass man mündlichen Aussagen kein Vertrauen mehr schenken könne. Es gehe hier allein um wirtschaftliche Interessen.
Der Naturschutz-Vorbehalt, der früher auf dem Gebiet gelegen hatte, ist nicht erfüllt, berichtete Bürgermeister Fröhlich auf eine Nachfrage. In den letzten Jahren hatten immer Wiesenweihen im Bereich des geplanten Windparks ihren Brutplatz. Dieses Jahr konnte dort aber kein brütendes Wiesenweihepaar beobachtet werden, somit sei dieser Vorbehalt entfallen.
Der Gemeinderat von Frankenwinheim beschloss einstimmig, sein Einvernehmen zu dem Vorbescheid für den Windpark der Firma Abo-Wind zu versagen. Der Ort solle nicht von den Windrädern eingekesselt werden.
Gemeinde macht nur wenig selbst
Die Gemeinde ist alle fünf Jahre verpflichtet zu überprüfen, ob Tätigkeiten innerhalb der Gemeinde nicht auch durch private Unternehmen erledigt werden könnten und somit das kommunale Unternehmensrecht erfüllt wird. Die Gemeinde vergibt jedoch alle größeren Aufträge an private Planer und entsprechende Fachfirmen, so dass diese Vorgaben erfüllt seien.
Nur kleinere Aufgaben wurden in Eigenregie übernommen, über die VG oder durch die Gemeindearbeiter, unter Abwägung der Kosten. Die entsprechenden Vorschriften werden von der Gemeinde Frankenwinheim dabei berücksichtigt. Dieser Feststellung stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.