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SCHWEINFURT: Freibetrag für Kinder auch bei Kurzarbeit

SCHWEINFURT

Freibetrag für Kinder auch bei Kurzarbeit

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    (fan) Ein Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte erhöht das Kurzarbeitergeld, teilt die Schweinfurter Rechtsanwaltskanzlei Cramer Rothmund Wolfrum mit. Nach einem von Rechtsanwalt Thomas Wolfrum geführten Widerspruchsverfahren sei dies auch nachträglich möglich gewesen, heißt es in der Mitteilung der Kanzlei.

    Die Wirtschaftskrise der Metallindustrie hat zu erheblicher Kurzarbeit geführt. In der Main-Rhön-Region allein waren bis zu 30 000 Beschäftigte betroffen. Einige von ihnen könnten sich unter Umständen über eine nachträgliche Anhebung des Kurzarbeitergeldes freuen, müssten dazu aber einen Antrag stellen.

    Statt 60 dann 67 Prozent

    Oft werde vergessen, für ein Kind – das etwa nach dem Wehrdienst oder freiwilligen sozialen Jahr seine schulische Ausbildung fortsetzt – den Kinderfreibetrag in die Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Dieser Eintrag sei aber zunächst das einzige Kriterium dafür, dass als Kurzarbeitergeld 67 Prozent des pauschalierten Nettoarbeitsentgeltes gezahlt werde anstelle von 60 Prozent.

    Laut Wolfrum kann dieser Fehler nachträglich korrigiert werden. In einem Widerspruchsverfahren, das er für einen Mandanten geführt habe, habe dies die Agentur für Arbeit Schweinfurt bestätigt. Für die nachträgliche Korrektur und damit die Anhebung des Kurzarbeitergeldes auf 67 Prozent, sei der Kindergeldbezug für den entsprechenden Zeitraum nachzuweisen.

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