Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Schweinfurt
Icon Pfeil nach unten
Landkreis Schweinfurt
Icon Pfeil nach unten

Kreis Schweinfurt: Fünf Jahre neues bayerisches Naturschutzgesetz: Es bleibt laut ÖDP noch viel zu tun

Kreis Schweinfurt

Fünf Jahre neues bayerisches Naturschutzgesetz: Es bleibt laut ÖDP noch viel zu tun

    • |
    • |

    Die ÖDP (KV Schweinfurt/BV Unterfranken) veranstaltete in Kooperation mit dem LBV Schweinfurt eine Vortragsveranstaltung über die Zwischenbilanz des fünf Jahre alten bayerischen Naturschutzgesetzes im LEVI's in Oberndorf. Referenten waren die ÖDP-Landesvorsitzende Agnes Becker und der Landesvorsitzende des LBV Norbert Schäffer. Das geht aus einer Pressemitteilung der ÖDP hervor, der auch folgende Informationen entnommen sind.

    Das Gesetz resultierte aus dem Volksbegehren „Rettet die Bienen!“, nachdem zuvor wissenschaftlich der Nachweis eines dramatischen Artensterbens erbracht worden war. Das von ÖDP und LBV auf den Weg gebrachte Volksbegehren wurde durch die Unterstützung von mehr als 1,7 Millionen Bürgern zum erfolgreichsten Volksbegehren der bayerischen Geschichte.

    Nach Annahme durch die Regierung wurde es zum neuen Naturschutzgesetz. Der LBV beauftragte ergänzend die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen mit der jährlichen wissenschaftlichen Überprüfung, inwieweit die Ziele des Volksbegehrens tatsächlich umgesetzt werden. In diesem Jahr konnten erstmals alle Indikatoren in die Bilanz einbezogen werden.

    Norbert Schäffer konnte von beachtlichen Erfolgen berichten: So ist der geforderte Anteil von zehn Prozent Naturwald im Staatswald und ein deutlich verbessertes Netz aus Gewässerrandstreifen weitgehend erreicht. Der „bayerische Streuobstpakt“ kommt planmäßig voran und wird bis 2035 für eine Million zusätzlicher Obstbäume sorgen, wofür eine Finanzierung von 670 Millionen Euro zugesagt ist. Insgesamt sei eine Trendumkehr zu beobachten.

    Relevante Defizite bestehen allerdings beim Ökolandbau. Hier lag die erreichte Quote 2023 bei 13 Prozent, bei einem angestrebten Ziel von 30 Prozent bis 2030. Hier fehle eine verbindliche staatliche Quote für den Einkauf biologisch erzeugter Lebensmittel. Erheblicher Nachholbedarf besteht auch bei der angestrebten Reduzierung des Pestizideinsatzes, sowie beim geplanten Biotopverbund. Letzterer sei laut Dr. Schäffer das wichtigste Ziel des Gesetzes und „wichtiger als alle anderen Teilziele zusammengenommen.“ 

    Anschließend verwies Agnes Becker auf aktuelle politische Entwicklungen, die z.B. zu Forderungen führen, erreichte Umweltstandards wieder zugunsten verbesserter Ernährungssicherheit zu demontieren. Für die Ernährungssicherheit gebe es aber deutlich wichtigere Stellschrauben als den Verzicht auf die aus Artenschutz-Sicht zwingend nötigen mindestens vier Prozent Brachen, die einige Verbände und Politiker fordern. „Die wichtigste ist: Den Fleischverbrauch halbieren!“

    Ebenso zu kritisieren ist das Wegwerfen von Lebensmitteln. Aktuell werde in Deutschland ein Drittel nach dem Kauf weggeworfen – laut LBV „völlig respektlos“ auch gegenüber den Erzeugern.

    Beide Referenten betonten, dass das Volksbegehren den Landwirten keine Schuld am Artensterben gebe, wie häufig behauptet. Vielmehr gehe es um eine Ursachenanalyse. 

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden