Bis zuletzt hat der Angeklagte die neun Taten, die die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift auflistet, bestritten. Am Ende vergeblich. Die Große Jugendkammer des Landgerichts Schweinfurt verurteilte den 39-Jährigen am fünften Verhandlungstag wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines schutzbefohlenen Kindes zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte auf sieben Jahre und zwei Monate Haft plädiert, der Vertreter der Nebenklägerin auf dieses Strafmaß als Untergrenze. Der Angeklagte und sein Verteidiger hatten die sexuellen Übergriffe im vollen Umfang bestritten und Freispruch gefordert. Bis auf die Urteilsverkündung am Donnerstag hatte das Gerichtsverfahren auf Antrag der Verteidigung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.
Schweinfurt