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Schweinfurt: Gekündigter Theaterleiter klagt am Arbeitsgericht gegen die Stadt

Schweinfurt

Gekündigter Theaterleiter klagt am Arbeitsgericht gegen die Stadt

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    Der Rathausinnenhof in Schweinfurt in der Nacht. Der gekündigte frühere Theaterleiter hat nun einen Arbeitsgerichtsprozess gegen die Stadt angestrengt, der zunächst in einem Güterichterverfahren gelöst werden soll.
    Der Rathausinnenhof in Schweinfurt in der Nacht. Der gekündigte frühere Theaterleiter hat nun einen Arbeitsgerichtsprozess gegen die Stadt angestrengt, der zunächst in einem Güterichterverfahren gelöst werden soll. Foto: Silvia Gralla

    Die Ermittlungen gegen den früheren Theaterleiter der Stadt Schweinfurt durch die Kriminalpolizei stehen kurz vor dem Abschluss. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann darüber, ob sie Anklage wegen Betrugs gegen den Amtsleiter erhebt. Ob die Anklage zugelassen wird und wann es zu einem Prozess käme, ist derzeit offen. Doch einen anderen Prozess gibt es schon, nämlich vor dem Arbeitsgericht Schweinfurt.

    Dem Theaterleiter war durch den Stadtrat zum 19. Mai fristlos gekündigt worden. In einer Erklärung der Stadt hieß es damals durch Pressesprecherin Anna Barbara Keck: "Die Stadt Schweinfurt hat mittlerweile die beantragte Akteneinsicht zu einem laufenden Verfahren erhalten. Diese hat ergeben, dass sich der zunächst vage Verdacht einer strafbaren Handlung erhärtet hat. Die Stadt geht nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen der Kriminalpolizei nunmehr von einer Straftat aus."

    Der Betroffene hat fristgerecht Kündigungsschutzklage erhoben. Dem Hauptverfahren vorgeschaltet ist ein Gütetermin, und zu dem kamen die Parteien vor dem Arbeitsgericht in Schweinfurt zusammen.

    In der knapp 20-minütigen Verhandlung machte die Richterin das Angebot, dass sich beide Parteien für eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits an einem moderierten Güterichterverfahren beteiligen können. Für den Theaterleiter stimmte sein Rechtsanwalt Bernd Spengler aus Würzburg zu, auch der von der Stadt beauftragte Schweinfurter Anwalt Franz Geus hält das für sinnvoll, muss aber erst die Zustimmung von Oberbürgermeister Sebastian Remelé einholen, den Personalamtsleiter Armin Seebauer vertrat. Nicht anwesend beim Prozess war der Theaterleiter selbst.

    Theaterleiter akzeptiert Kündigung nicht und zitiert römische Dichter

    Am Tag der Kündigung hat der frühere Amtsleiter auf Facebook eine Aussage des römischen Dichters Catull gepostet: "Perfer et obdura!", übersetzt  "Halte durch und sei hart". In seinem Facebook-Steckbrief bezeichnet er sich nach wie vor als Kulturamtsleiter und Theaterleiter der Stadt Schweinfurt, auch wenn die Kulturamtsleitung Mitte Mai an die Leiterin der Kunsthalle, Andrea Brandl, übertragen wurde und die Theaterleitung derzeit bundesweit neu ausgeschrieben ist.

    Das Catull-Zitat deutet aber darauf hin, dass der Theaterleiter die Kündigung und deren Umstände nicht so einfach hinnimmt. Sein Verteidiger erklärte, aus seiner Sicht sei die fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt, da Fristen nicht eingehalten worden sein sollen und die ordnungsgemäße Beteiligung des Personalrates bezweifelt werde. Außerdem sei es eine Verdachtskündigung, für die es bisher keine schriftliche Begründung durch die Stadt im Rahmen des Arbeitsgerichtsprozesses gebe.

    Anwalt der Stadt erklärt, man wolle eine "Schlammschlacht" vermeiden

    Die noch fehlende schriftliche Begründung bestätigte Franz Geus, betonte aber, dass es "eine Tatkündigung" gewesen sei. Geus erklärte, die Stadt wolle eine "Schlammschlacht" vermeiden und gestehe zu, dass der Theaterleiter sich um das kulturelle Leben in der Stadt "verdient" gemacht habe. Gleichwohl sei ein Arbeitsverhältnis, wie in einer Ehe, geprägt von Fürsorge und Treue. Die Erkenntnisse aus der Ermittlungsakte hätten aber die Haltung der Stadt verändert.

    Kläger-Anwalt Spengler betonte, er kenne die Vorwürfe nur aus der medialen Berichterstattung. Dass auch Inhalte nicht-öffentlicher Sitzungen bekannt wurden, sei "sehr ärgerlich", zumal sein Mandant schon vor Monaten aufgrund der Tatsache, dass das Theater generalsaniert werden muss, das Gespräch mit dem Oberbürgermeister gesucht habe, um sich beruflich zu verändern: "Er wollte kein Bauleiter sein, sondern Theaterleiter."

    Würde es zu einem Hauptverfahren kommen, würde in diesem zwar grundsätzlich gemäß dem Arbeitsrecht darüber entschieden, ob die Kündigung rechtmäßig war. Allerdings würden die konkreten Vorwürfe im Prozess zur Sprache kommen und aufgeklärt werden, zumindest so weit, um beurteilen zu können, ob es eine Verdachts- oder Tatkündigung gewesen ist.

    Ermittlungen der Kripo wegen mindestens vier verschiedener Sachverhalte

    Dem früheren Amtsleiter werden von Seiten der Staatsanwaltschaft mehrere Sachverhalte zur Last gelegt. Hat er über Jahre Bewirtungsbelege zu Lasten der Stadt falsch abgerechnet? Diesbezüglich hat sich aus Sicht der Stadt der Verdacht erhärtet, weswegen die Kündigung auch ausgesprochen wurde.

    Geprüft wird auch, wie der Eigenkonsum des Amtsleiters in den vergangenen Jahren in einer der städtischen Kantinen abgerechnet wurde sowie die Konditionen eines Vertrages, den er im Namen der Stadt mit einem Dienstleister abgeschlossen hat. Schließlich stehen Abrechnungen von Veranstaltungen aus den Jahren 2018 und 2019 im Fokus – zugunsten verschiedener gemeinnütziger Vereine in Höhe von mehreren tausend Euro. Dieser Betrag soll dann ebenfalls zu Lasten des Etats gegangen sein, den der Amtsleiter zu verwalten hatte.

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