Es sind keine Riesenmengen an verbotenen Rauschmitteln, mit denen sich das Schöffengericht Schweinfurt beschäftigen musste. Verboten waren die Aktionen des 36-jährigen Kochs aus dem Landkreis Schweinfurt trotzdem. Am zweiten Verhandlungstag befand der Vorsitzende Richter nach gut einer Stunde: Der Angeklagte ist schuldig des unerlaubten Erwerbs und Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und wird zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er ist nicht vorbestraft.
Schweinfurt