Zu zwei Jahren und drei Monaten Haft hat das Schöffengericht Schweinfurt den 60-Jährigen aus der Rhön im März letzten Jahres verurteilt. Es befand ihn für schuldig, in elf Fällen kinderpornografische Dateien verbreitet und in zehn Fällen solche besessen zu haben. Dass die Freiheitsstrafe im nicht mehr bewährungsfähigen Bereich lag, hat einen einfachen Grund: Der Mann ist schon einschlägig vorbestraft, saß deshalb schon im Gefängnis und verübte die erneute Tat, obwohl er wegen eines gleichartigen Deliktes unter Bewährung stand.
Schweinfurt