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Gerolzhofen: Glosse zur Woche: Polizist aus Gerolzhofen fährt mit Streifenwagen ohne TÜV zur Kontrolle von TÜV-Verstößen

Gerolzhofen

Glosse zur Woche: Polizist aus Gerolzhofen fährt mit Streifenwagen ohne TÜV zur Kontrolle von TÜV-Verstößen

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    Der Fernsehsender Sat.1 hat während eines Beitrags über das GTI-Treffen am 16. April in Münnerstadt davon berichtet, dass einer der eingesetzten Streifenwagen keinen gültigen TÜV hatte. Das Polizeiauto gehört zur Polizeidienststelle in Gerolzhofen.
    Der Fernsehsender Sat.1 hat während eines Beitrags über das GTI-Treffen am 16. April in Münnerstadt davon berichtet, dass einer der eingesetzten Streifenwagen keinen gültigen TÜV hatte. Das Polizeiauto gehört zur Polizeidienststelle in Gerolzhofen. Foto: Screenshot Michael Mößlein

    Mal ganz ehrlich: Wer kontrolliert, bevor er mit einem Dienstwagen losfährt, ob dieser noch eine gültige TÜV-Plakette hat? Das sind wohl die Allerwenigsten. Ebenso klar ist aber auch, dass alle, die sich darauf verlassen, dass andere die fällige Hauptuntersuchung im Blick haben, ein Stück weit blauäugig unterwegs sind.

    Dies kann jetzt ein blau uniformierter Beamter der Polizeidienststelle in Gerolzhofen nur bestätigen. Er hat neulich sein Lehrgeld in Sachen TÜV bezahlt. Und er darf sich zudem über mangelnde Schadenfreude anderer im Nachklang nicht beklagen. Was nachvollziehbar ist.

    Denn die Geschichte, die dahinter steckt, ist einfach zu schön. Man könnte sie nicht besser erfinden, wenn sie sich nicht genau so zugetragen hätte. Denn der Gerolzhöfer Polizist war mit dem Streifenwagen, dessen TÜV zwei Wochen zuvor abgelaufen war, während einer großangelegten Kontrollaktion der Polizei in Münnerstadt im Einsatz. Dort gab es am Sonntag nach Ostern ein Treffen der GTI-Fangemeinde. Und wie beim Autotuner-Treffen zwei Wochen zuvor in Gerolzhofen nutzte die Polizei die Chance, auch in Münnerstadt schwarze Schafe rauszuziehen, die ihre Fahrzeuge in unerlaubter Weise verändert hatten.

    Fernsehsender berichtet vom Vorfall 

    Es ging bei dem Einsatz der Polizei also ausgerechnet darum, Verstöße gegen TÜV-Vorgaben ausfindig zu machen. Da ist eine gewisse Häme verständlich, wenn ausgerechnet einer von denen, die solche Verstöße aufdecken sollen, mit einem Fahrzeug unterwegs ist, dessen TÜV abgelaufen ist. Dass dieser Fauxpas ausgerechnet auch noch in einem Beitrag eines privaten, bundesweit ausgestrahlten Fernsehsenders erwähnt wurde, machte die Gruppe derjenigen, die davon Wind bekamen, nicht kleiner.

    Was jedoch auf den ersten Blick nicht ersichtlich war, ist der Umstand, dass der Streifenwagen der Polizei in Gerolzhofen gehörte. Die Streifenwagen in Unterfranken tragen ja alle ein Kennzeichen, das mit "WÜ" beginnt. Um herauszufinden, dass der betroffene Streifenwagen Gerolzhofen zuzuordnen ist, bedurfte es schon eines gewissen Zufalls.

    Doch egal, wie es dazu kam: Der Leiter der Gerolzhöfer Polizei-Dienststelle, Bernhard Warmuth, macht auf Nachfrage auch keinen großen Hehl daraus, dass es sich bei dem betreffenden Streifenwagen um ein Fahrzeug aus seinem Stall handelt. Warum vergessen wurde, den BMW rechtzeitig zur TÜV-Abnahme zu bringen, lässt sich im Nachhinein schlecht nachvollziehen, meint er. Inzwischen, versichert er, hat das Polizeiauto aber eine gültige TÜV-Plakette. Also alles wieder in Ordnung.

    Grund zur mündlichen Verwarnung

    Der Vollständigkeit halber sollte noch erwähnt werden, dass der Gerolzhöfer Polizist als Fahrer des Streifenwagens – formal betrachtet – eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Wenn ihn Kolleginnen oder Kollegen im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten hätten, dann hätte er zumindest eine mündliche Verwarnung erhalten (sollen). Ob dies der Fall war, ist nicht bekannt.

    Um ein Bußgeld wäre der Polizist allerdings noch herumgekommen. Denn ein solches fällt erst dann an, wenn der TÜV mindestens zwei Monate überzogen wurde. Das wären dann 15 Euro gewesen, verrät ein Blick in den Bußgeldkatalog.

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