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Kolitzheim: Grundschule Kolitzheim: Bürgerentscheid und Ratsentscheid zum Standort bis spätestens Juli

Kolitzheim

Grundschule Kolitzheim: Bürgerentscheid und Ratsentscheid zum Standort bis spätestens Juli

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    Baugebiet Hirtenweg Unterspiesheim: die roten Punkte zeigen den neuen Fußweg in die Unterspiesheimer Flur. So sollen Unfallgefahren vermieden werden, die beim Weg durch das Firmengelände der Firma Gleitsmann gegeben sind
    Baugebiet Hirtenweg Unterspiesheim: die roten Punkte zeigen den neuen Fußweg in die Unterspiesheimer Flur. So sollen Unfallgefahren vermieden werden, die beim Weg durch das Firmengelände der Firma Gleitsmann gegeben sind Foto: Gudrun Rentsch (arc:grün)

    Die Bebauungspläne "Am Hirtenweg" in Unterspiesheim, "Seeweg II" in Gernach und "Erweiterung Sondergebiet Photovoltaik Herlheim" sowie das Bürgerbegehren auf Durchführung eines Bürgerentscheides "Erster Bauabschnitt der zentralen Grundschule (inklusive OGTS) der Gemeinde Kolitzheim in Unterspiesheim" waren die zentralen Themen der Gemeinderatssitzung.

    Vertreterinnen des Architekturbüros arc:grün stellten die Bebauungspläne "Am Hirtenweg" und "Seeweg II" vor. Ziele der Änderung des Bebauungsplanes am Hirtenweg sind es, den Verkehr am Hirtenweg zu beruhigen, die lärmintensive Nutzung so zu verlagern, dass sie weniger störend für die Anwohner ist, und die öffentliche Verkehrsführung durch das Sägewerk zurückzunehmen. So soll der landwirtschaftliche Weg durch das Sägewerkgelände entfallen, die fußläufige Verbindung zum Wald wird dadurch zwar länger, soll aber attraktiver gestaltet werden. Der Anschluss an die Staatsstraße 2271 (Schwebheim - Unterspiesheim) wird weiter nach Norden verlagert. Der Gemeinderat billigte die Entwurfsplanung und beschloss die Auslegung.

    26 Baugrundstücke sind vorgesehen

    Das Baugebiet in Gernach umfasst etwa zwei Hektar, der Aufstellungsbeschluss wurde 2019 gefasst. 26 Baugrundstücke sind vorgesehen, davon zwei für sechs Tiny-Häuser. Die Größe der Baugrundstücke liegt zwischen 177 und 780 Quadratmetern. Für Verkehrsberuhigung sollen unter anderem Fahrbahnverengungen sorgen, an die Rückhaltung von Regenwasser ist gedacht. Der Gemeinderat beschloss, die Vorentwurfsplanung in Auftrag zu geben. Der Beschluss zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Erweiterung Sondergebiet Photovoltaik Herlheim" wird verschoben, weil Veränderungen der Vertragslaufzeiten gewünscht werden.

    Zum Tagesordnungspunkt "Grundschule Kolitzheim" erklärte der Bürgermeister, dass der Bürgerentscheid zum Standort der Grundschule weiter gültig ist, vergleichbar mit einem Gemeinderatsbeschluss. Der Gemeinderat stellte die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens auf Durchführung eines Bürgerentscheides "Erster Bauabschnitt der zentralen Grundschule (inkl. OGTS) der Gemeinde Kolitzheim in Unterspiesheim" mit 13 zu sieben Stimmen fest.

    Heftige Diskussion entspann sich zu Antrag

    748 Unterschriften waren gültig, damit wurde das Unterschriftenquorum erreicht. Laut Bayerischer Gemeindeordnung kann der Gemeinderat das Bürgerbegehren als Gemeinderatsbeschluss übernehmen, erläuterte der Bürgermeister. Daher wurde der Antrag gestellt: "Der Gemeinderat stimmt der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme… zu." Zu diesen Antrag entspann sich eine heftige Diskussion: Die Meinung der Bürgerinnen und Bürger zum Schulstandort habe sich geändert, so ein Argument, die Frage des Schulstandortes erneut zu stellen.

    Weitere Argumente: am Standort Herlheim könnte man das vorhandene Schulgebäude nutzen, und somit Kosten sparen. In absehbarer Zeit seien dort auch Renovierungen nötig, hielt man dem entgegen. Man habe im März die Entwicklung eines Raumprogramms für einen ersten Bauabschnitt ohne Standortbindung beschlossen, daran erinnerte der Bürgermeister.

    Schließlich wurde der Antrag auf Übernahme des Bürgerbegehrens durch den Gemeinderat mit 9:11 Stimmen abgelehnt. Mit 11:10 Stimmen wird beschlossen, ein Ratsbegehren durchzuführen. Die Fragestellung "Sind Sie dafür, dass der erforderliche Neubau der Offenen Ganztagsschule (OGTS) samt fehlender Unterrichtsräume an einem bestehenden Schulstandort realisiert wird ?" Man solle den gewünschten Schulstandort benennen wurde gewünscht. Über die genaue Formulierung des Ratsbegehrens wird in der nächsten Sitzung entschieden, sie muss rechtlich überprüft werden.

    Dem Neubau eines Ärztehauses in Kolitzheim stimmt der Gemeinderat zu; ein Arzt hat seine Absicht erklärt, nach Kolitzheim zu kommen. Der Gemeinderat stimmte außerdem der Erhöhung der Gebühren um 13 Euro für Regelkinder und 23 Euro für Kinder unter drei Jahren in den gemeindlichen Kindergärten zu.

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