Der Angeklagte hätte an der Wohnung der jungen Frau nichts zu suchen gehabt, sagt die Richterin, er hätte nicht klingeln, sie nicht ansprechen dürfen. "Und er hätte sie schon gar nicht angreifen dürfen." Schläge, Tritte gegen den Kopf. "Das ist eine lebensgefährdende Behandlung", findet das Gericht und verurteilt den 25-Jährigen aus Schweinfurt am Freitagmorgen wegen gefährlicher Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten.
Schweinfurt