Viele Bürgerinnen und Bürger waren zur Sitzung des Gemeinderats gekommen, standen doch wichtige Themen auf der Tagesordnung wie der Antrag von vier Gemeinderatsmitglieder, ein Ratsbegehren in Gang zu setzen für Herlheim als Standort für den Neubau der Grundschule.
Diskussion um Ratsbegehren
Zweite Bürgermeisterin Katharina Graf begründete den Antrag auf ein Ratsbegehren für den Schulstandort Herlheim mit dem Argument, dass die Bürger die Möglichkeit haben sollen, ihr Votum über den Schulstandort – Herlheim oder Unterspiesheim – abgeben zu können. Mit dem Bürgerbegehren für den Standort Unterspiesheim allein sei diese Möglichkeit nicht gegeben. Einige Ratsmitglieder sprachen sich gegen dieses Ratsbegehren aus, da sich gegenüber der Abstimmung zu dem Ratsbegehren in der Gemeinderatssitzung vor zwei Wochen nichts geändert habe. Der Gemeinderat habe damals zwar grundsätzlich der Durchführung eines Ratsbegehrens zugestimmt, aber die konkreten Ausführungsvorschläge hätten keine Mehrheit gefunden. Die Abstimmung ergab mit knapper Mehrheit, dass ein Ratsbegehren für den Standort Herlheim, entsprechend des Ratsbeschlusses vom 13. Dezember ausgeführt werden soll.
Stichfrage muss entscheiden
Geschäftsführer Marcel Ritz stellte dann ein Muster für den gemeinsamen Stimmzettel für das Bürgerbegehren – Standort Unterspiesheim – und das Ratsbegehren – Standort Herlheim – vor. Der Bürgermeister erläuterte, dass für jedes der beiden Begehren eine Mindestbeteiligung der stimmberechtigten Bürger von 20 Prozent, also 900 stimmberechtigte Personen, nötig sind. Wenn Bürger- und Ratsbegehren diese Quote erreichen, können sowohl Unterspiesheim als auch Herlheim große Zustimmung bekommen. Wäre dies der Fall, wären die beiden Ergebnisse nicht miteinander vereinbar. Deshalb müsse eine Stichfrage gestellt werden, wofür man sich ausspreche, wenn beide Begehren die 20-Prozent-Hürde überschreiten und eine Mehrheit für den jeweiligen gewünschten Standort erreichen. Die Stimmenmehrheit der Stichfrage entscheidet dann über den Standort.
Der Termin für die Durchführung von Rats- und Bürgerbegehren ist Sonntag, 26. März.