Als der Bierkasten-Schwund in seinem Leergutlager überhand nahm, hat der Chef der Brauerei aus Hausen Ursachenforschung betrieben und wurde bei der Firma Kaufland fündig. Die nimmt von ihren Kunden gegen Pfand auch Bierkästen der kleinen Landkreis-Brauerei ab, obwohl Kaufland gar kein Martin-Bier anbietet.
Martin hatte Kaufland deshalb auf Unterlassung verklagt (wir berichteten), am Landgericht aber verloren, nachdem der Versuch einer gütlichen Einigung gescheitert war. Beendet ist die Auseinandersetzung damit aber nicht. Martins Schweinfurter Anwalt Thomas Wolfrum von der Kanzlei RSCW hat gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Bamberg eingelegt.
Kein Anspruch
Laut Urteil der 1. Zivilkammer in Schweinfurt habe Martin keinen Anspruch darauf, dass es Kaufland unterlässt, Bierkästen der Brauerei Martin in ihren Märkten anzunehmen. Martin bleibe zwar immer Eigentümer der Kästen, müsse aber damit rechnen, dass sie „nicht ohne weiteres zu ihm zurückgelangen“.
Die Kammer nennt das Interesse Martins an möglichst wenig Annahmestellen zwar „nachvollziehbar“. Einen Anspruch, dass Kaufland die Annahme der Martin-Kästen künftig verweigert, lasse sich daraus aber nicht ableiten. Das zumal Martin die Möglichkeit eingeräumt worden war, seine Kästen beispielsweise in der Filiale am Hauptbahnhof abzuholen. Martin hatte das aus Kostengründen abgelehnt. Das Gericht nennt eine Abholung der Kästen durch Martin aber „zumutbar“.
In der Berufungsbegründung erinnert Wolfrum nun daran, dass zwischen Martin und Kaufland keine Geschäftsbeziehung bestehe, es eine solche auch nicht geben soll. Kaufland nehme Martin-Kästen aus Servicegründen und zur Kundenbindung an, obwohl die Kaufland-Pfandautomaten es möglich machten, die Martin-Kästen zu erkennen und die Annahme zu verweigern.
Für Martin stelle das Verhalten eine unbefriedigende Situation dar, „die er sich aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen nicht bieten lassen muss“. Die Brauerei könne weder kontrollieren noch bestimmen, wann die Kästen wieder nach Hausen gelangen. In der Berufungsbegründung wird deshalb die Forderung wiederholt, Kaufland die Annahme von Martin-Bierkästen zu untersagen. Das sei der „ausschließliche und sichere Schritt, mit dem sich Martin dagegen wehren kann, dass sein Eigentum angenommen, weiterverbreitet, an Dritte weitergegeben und vernichtet werden kann“. Damit ist gemeint, was schon geschehen ist: Auch Martin-Kästen wurden schon von Fachfirmen verschreddert und als neue Bierkästen für 3,50 Euro netto angeboten.
Gegenüber der Redaktion bezifferte Martin die Kosten für die nie mehr zurückgekehrten, weil vermutlich verschredderten Getränkekästen auf bisher 20 000 Euro. Wolfrum weist in seiner Berufungsbegründung von Anfang August auf diesen auch wirtschaftlich großen Nachteil hin, den Martin nicht verhindern könne.