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Schweinfurt: Prozess um getötete Cornelia Hümpfer: Zeugen aus den USA stellen das Schweinfurter Gericht vor Herausforderungen

Schweinfurt

Prozess um getötete Cornelia Hümpfer: Zeugen aus den USA stellen das Schweinfurter Gericht vor Herausforderungen

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    Nach fast 47 Jahren muss sich der US-Amerikaner Tommy M. vor dem Landgericht Schweinfurt für den Tod der damals 18-jährigen Cornelia Hümpfer aus Dittelbrunn verantworten.
    Nach fast 47 Jahren muss sich der US-Amerikaner Tommy M. vor dem Landgericht Schweinfurt für den Tod der damals 18-jährigen Cornelia Hümpfer aus Dittelbrunn verantworten. Foto: Anand Anders

    Es sind die Zeuginnen und Zeugen aus den USA, die den Prozess zum Fall Cornelia Hümpfer am Landgericht Schweinfurt verzögern könnten. Da ist die Ehefrau von Tommy M., mit der der heute 71 Jahre alte Angeklagte auch während seiner Stationierung in Schweinfurt in den 1970er Jahren schon einmal verheiratet gewesen war. Dann ist da ein ehemaliger Ermittler, der die dritte Ehefrau des Angeklagten vernommen hatte. Ihr soll Tommy M. gestanden haben, in Deutschland eine Frau getötet zu haben. 

    Dann sind da noch ein ehemaliger Therapeut und ein Pfleger des Angeklagten, die ihm bei seinem Alkoholentzug in den 90er Jahren – zumindest nach Aussage jener dritten Ehefrau – geraten haben sollen, ihr von der Tat zu erzählen. Und dann ist da noch der Schwager des 71-Jährigen, der einem ehemaligen Kumpel von Tommy M. von dessen Verhaftung erzählt haben soll.

    Sie alle sollen bestenfalls in diesem Prozess noch vor dem Schweinfurter Landgericht aussagen. Bislang sind in dem Verfahren Termine bis zum 10. April angesetzt.

    Unklar, wie und ob Ehefrau des Angeklagten vernommen werden kann

    Schwierig ist es besonders mit der Aussage der jetzigen Ehefrau des Angeklagten. Weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht nach Deutschland reisen kann, wollten die Verfahrensbeteiligten eine Vernehmung bei ihr zu Hause durchsetzen. Doch das Auswärtige Amt habe mitgeteilt, dass Bedenken gegen "eine konsularische Vernehmung am Wohnort" bestehen, las die Vorsitzende Richterin Claudia Guba an diesem Freitag vor. Zwischenzeitlich gab es die Idee, der Zeugin einen Fragenkatalog zukommen zu lassen. 

    Der Schwager von Tommy M., der zu einem Verhandlungstag Ende März geladen ist, könne nicht kommen, zitierte die Vorsitzende Richterin aus einer E-Mail von ihm. Aus seiner Sicht könne er ohnehin zu dem Verfahren nichts beitragen. Er habe damals zwar M.'s früheren Kumpel, der selbst schon zweimal vor dem Schweinfurter Gericht ausgesagt hat, über dessen Festnahme informiert. Dies habe er allerdings lediglich deshalb getan, weil die Männer gut befreundet gewesen waren und er nicht gewollt habe, dass sich der Kumpel wundere, wenn die Polizei ihn anspreche. 

    Zweifel an Zeugenaussage: Glaubwürdigkeit des ehemaligen Kumpels infrage gestellt

    Die Glaubwürdigkeit der Aussage jenes früheren Freundes stellte die Verteidigung von Tommy M. am achten Verhandlungstag in einer Erklärung erneut infrage. Er hatte den Angeklagten vor Gericht schwer belastet: Tommy M. habe ihm vor rund 40 Jahren gestanden, während seiner Stationierung in Deutschland im April 1978 eine Frau getötet zu haben.

    Am Wahrheitsgehalt dieser Aussage hatten die Anwälte von M. bereits zuvor Zweifel angemeldet. Sie stünde "im deutlichen Widerspruch" zu einer früheren Vernehmung in den USA, erklärten die Verteidiger jetzt. Damals habe der Zeuge selbst angegeben, "dass er die Fakten nicht trennen könne zwischen dem, was ihm unser Mandant angeblich berichtet habe, und seiner eigenen Recherche". Es sei daher nicht auszuschließen, dass die Erinnerungen des Zeugen durch Medienberichte und Gespräche mit M.s Schwager im Vorfeld beeinflusst worden sein könnten.

    "Befremdlich" ist aus Sicht der Anwälte auch die "wiederholt herablassende Art", mit der sich der Zeuge über die Familienverhältnisse von Tommy M. geäußert habe. Er störe sich "offenbar an der Tatsache, dass der Angeklagte und seine Ehefrau Stiefgeschwister" seien. Die Verteidigung sieht darin "ein potenzielles Falschbelastungsmotiv".

    Gericht lehnt geometrisches Sachverständigengutachten ab

    Den Antrag der Verteidiger, ein geometrisches Sachverständigengutachten einzuholen, lehnte das Gericht am Freitag ab. Die Anwälte wollten damit den Unterschied zwischen einem Rauten- und einem Wabenmuster professionell klären lassen. Wichtig sei das in Hinblick auf Abdrücke, die 1978 an den Schuhen der getöteten 18-Jährigen gefunden worden waren. Aus Sicht der Verteidigung hätte ein solches Muster-Gutachten beweisen können, "dass unser Mandant als Tatverdächtiger ausscheide".

    Die Kammer sieht keine Notwendigkeit für ein solches Gutachten. Es sei "offenkundig, dass es sich bei einer Wabe und einer Raute um unterschiedliche geometrische Formen handelt", sagte die Vorsitzende Richterin. Wie relevant das Muster sei, werde die Kammer bei ihrer Entscheidungsfindung bewerten.

    Die Verhandlung am Landgericht Schweinfurt wird am Montag, 24. März, fortgesetzt.

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