Auch wenn die zuletzt verantwortlichen Vorstandsmitglieder des Saunaclubs den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sicher schweren Herzens gestellt haben, so bleibt ihnen jetzt jedenfalls erspart, dass sie den Verein auch noch selbst abwickeln müssen. Das wird nun vom Insolvenzverwalter mit übernommen.
Mit Datum vom 27. Juli hat das Insolvenzgericht am Amtsgericht Schweinfurt nun mitgeteilt, dass das Insolvenzverfahren über das Vereinsvermögen wegen Zahlungsunfähigkeit am 1. August um 7 Uhr eröffnet wird. Zum Insolvenzverwalter wurde der Würzburger Rechtsanwalt Peter Roeger als Fachanwalt für Insolvenzrecht ernannt.
Das verbliebende Geld in der Vereinskasse reicht demnach auf jeden Fall aus, um damit die Verfahrenskosten zu decken. Das sind in erster Linie die Gerichtskosten und die für die Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters anfallenden Aufwendungen.
Für den Fall, dass es mangels ausreichender Finanzen zur Abweisung des Insolvenzverfahrens gekommen wäre, hätte die Vereinsauflösung über das hierfür vorgesehene gesetzliche Prozedere erfolgen müssen. Das hätte bedeutet, der Verein, besser gesagt, das was noch personell von ihm übrig geblieben ist, hätte sich selbst darum kümmern müssen. Die Erleichterung insbesondere bei der amtierenden 2. Vorsitzenden Dagmar Waskiewicz dürfte deshalb groß sein. Diese Entscheidung wird ihr manchen Gang ersparen, nachdem der 1. Vorsitzende zwischenzeitlich aus Krankheitsgründen zurückgetreten war.
Der Saunaclub war 1973 gegründet worden, um die zuletzt 1000 Quadratmeter große Saunalandschaft mit insgesamt sieben Saunen im Caritas-Wohnstift Steigerwald am Philipp-Stöhr-Weg zu betreiben und zu führen. In Spitzenzeiten hatte der Verein bis an die 750 Mitglieder.
Vorstandsmitglieder hatten am Schluss sogar bis zu einer bestimmten Höhe mit ihrem Privatvermögen gebürgt, damit der Betrieb weitergehen konnte und die Bank nicht „den Hahn zudrehte“. Es hatte alles nichts genutzt. Am Ende waren die finanziellen Probleme aufgrund des Besucherrückgangs, aber auch und gerade die personellen Probleme zu groß geworden. Am 31. März war die Reißleine gezogen und der Saunabetrieb im Wohnstift eingestellt worden.
Die Insolvenzgläubiger haben jetzt die Möglichkeit, Forderungen ihrerseits bis zum 6. September beim Insolvenzverwalter schriftlich anzuzeigen und somit anzumelden.