Auch zu Wochenbeginn hat Schweinfurt weiter mit einem hohen Infektionsgeschehen zu kämpfen. Am Montag meldete das Robert-Koch-Institut (RKI) für das Stadtgebiet eine Sieben-Tage-Inzidenz von 162,8 bei acht gemeldeten Neuinfektionen im Vergleich zum Vortag. Am Wochenende erreichte Schweinfurt zwischenzeitlich sogar eine Inzidenz von über 170. Einzig positive Nachricht: Laut dem Schweinfurter Gesundheitsamt kamen übers Wochenende keine neuen Todesfälle hinzu.
Gleiches gilt für den Landkreis. Auch dort wurden keine Todesfälle in Zusammenhang mit einem positiven Coronabefund übers Wochenende gemeldet. Und auch die Zahl der aktuell Infizierten sinkt im Landkreis langsam wieder. Am Sonntag lag die Inzidenz im Kreis bei 46,8, am Montag blieb sie laut RKI unverändert und damit am zweiten Tag in Folge unter dem Schwellenwert 50. Hier wurden fünf neue Fälle gemeldet. Doch auch wenn der Inzidenzwert in den kommenden Tagen unter dieser Marke bliebe, ist derzeit unklar, ob dann wieder Lockerungen, beispielsweise für den Handel, eintreten werden. Denn vor der Sitzung der Länderchefs mit der Kanzlerin an diesem Montag gilt ein Ende des bisherigen Stufenplans und eine Rückkehr in den strengeren Lockdown als möglich. Grund dafür ist die bundesweite Entwicklung mit stark steigenden Corona-Zahlen.
Corona-Regeln gelten unabhängig vom Wohnort
Doch solange die Politik keine neuen Regelungen beschließt, gilt der bayerische Stufenplan. Und dieser sorgt auch nach zweiwöchiger Laufzeit immer wieder für Unklarheiten. Denn welche Regeln gelten eigentlich für Menschen aus dem Landkreis Schweinfurt – mit einer Inzidenz unter 100 –, wenn sie sich in der Stadt Schweinfurt – Inzidenz über 100 – aufhalten? Eine Nachfrage bei der Stadt Schweinfurt sorgt für etwas mehr Klarheit: "Es gelten immer die Regelungen des konkreten Aufenthaltsortes, unabhängig davon, wo man wohnt", teilte Pressesprecherin Kristina Dietz mit.

Bezogen auf die Kontaktbeschränkung dürfen sich in Schweinfurt derzeit also nur Personen aus einem Haushalt plus einer haushaltsfremden Person aufhalten, "unabhängig davon, wo die Personen wohnen", so Dietz. Ein Schweinfurter Ehepaar darf also nur Besuch eines einzigen Gerolzhöfers empfangen. Andersherum darf das Schweinfurter Ehepaar allerdings in Gerolzhofen einen Haushalt mit zwei Personen (Kinder ausgenommen) besuchen, da dort mildere Kontaktbeschränkungen gelten.
Und dies gilt auch im Auto. Denn fahren vier Personen (zwei Haushalte mit je zwei Personen, wohnhaft im Landkreis Schweinfurt) nach Schweinfurt, um dort beispielsweise Essen in einem Restaurant abzuholen, dann verstoßen sie gegen die im Stadtgebiet geltenden Kontaktbeschränkungen. Dies gilt auch für die Ausganssperre ab 22 Uhr, die im Landkreis derzeit nicht herrscht.