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Schweinfurt: Ist Hitler-Bild im EU-Führerschein Satire?

Schweinfurt

Ist Hitler-Bild im EU-Führerschein Satire?

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    Von wegen Satire: Ein Hitler-Kopfbild im EU-"Führerschein" ist kein schwarzer Humor, sondern strafbar nach Paragraf 86a, sagt der Schweinfurter Amtsrichter.
    Von wegen Satire: Ein Hitler-Kopfbild im EU-"Führerschein" ist kein schwarzer Humor, sondern strafbar nach Paragraf 86a, sagt der Schweinfurter Amtsrichter. Foto: Oliver Berg

    Mitte Juli letzten Jahres, zur Mittagszeit, war dem 55-jährigen Landkreisbürger wohl nach "Humor" zumute oder dem, was er dafür hält. Also veröffentlichte er auf seinem Facebook-Profil eine vorgefertigte Collage aus einer Internetseite, die schwarzen Humor im Namen trägt. Die angeblich schwarzhumorige Collage verkündet also, man dürfe nicht mehr Zigeunerschnitzel und Negerkuss sagen, "mich wundert es ja, dass es noch Führerschein heißt". Dazu abgebildet: ein EU-Führerschein mit einem Kopfbild von Adolf Hitler.

    "Es geht ihm um den Wortwitz"

    Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt gab sich diesbezüglich sehr humorlos. Sie sah den Straftatbestand des Paragrafen 86a Strafgesetzbuch erfüllt: das "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen". Der Unternehmer habe wissen müssen, dass es sich bei Hitler um den "Führer" der NSDAP sowie des so genannten Dritten Reiches handle und damit "um das personifizierte Symbol jeglicher verfassungswidriger NS-Organisationen". Das öffentlich zu zeigen oder zu verbreiten sei strafbar. Die Staatsanwaltschaft erließ einen Strafbefehl über 30 Tagessätze à 50 Euro: 1500 Euro sollte den Spaßvogel seine spezielle Art Humor kosten. 

    Dagegen legte der Mann Berufung ein, weshalb die Sache nun öffentlich verhandelt wurde. Dem Angeklagten gehe es um den Wortwitz, so die Verteidigerin, er halte die Collage für Satire, die – sofern es eine ist – straffrei wäre. Die Seite sei 14 000-mal geteilt, meint der 55-Jährige, wenn die Darstellung strafbar wäre, wäre sie doch gesperrt. "Dass man das als Satire verpacken kann, macht die Sache nicht straflos", so der Richter. "Es ist verboten, ein Kopfbild von Adolf Hitler zu verbreiten." Das hätte der Angeklagte wissen müssen.

    Führerschein-"Humor" für 1500 Euro

    Der Mandant sei nicht so gebildet und habe das wohl nicht gewusst, sagt die Anwältin und will auf eine Einstellung des Verfahrens hinaus. Das macht aber schon der Richter nicht mit – bei Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aus ganz grundsätzlichen Erwägungen. "Eine Einstellung wäre ein falsches Zeichen nach außen."

    Ihr Mandant habe Probleme nachzuvollziehen, warum er bestraft werden solle und nicht noch 14000 andere, sagt die Anwältin. Gleichwohl zieht er nun doch seinen Einspruch zurück, der erlassene Strafbefehl wird rechtskräftig. Das Verbreiten von Adolf Hitler als EU-Führerscheininhaber kostet den Abschleppunternehmer damit 1500 Euro.  

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