Es gibt weiter schlechte Nachrichten für die Befürworter einer Sanierung des seit Jahren gesperrten, maroden Fußgängerstegs über die Gleise am Hauptbahnhof in Schweinfurt: Die Chancen, dass der Fußgängersteg jemals saniert wird, schwinden.
Das hat zum einen mit dem Unfall im Container-Terminal zu tun, bei dem ein Teil des Steges so beschädigt wurde, dass er wohl abgerissen werden muss. Und es hat mit den rechtlichen Problemen beim Wegerecht zu tun. Schon im Juli teilte die Liegenschaftsreferentin Anna Barbara Keck im Bauausschuss mit, dass eine Einigung mit dem Grundstückseigentümer in der Hauptbahnhofstraße für ein dauerhaftes Wegerecht kaum möglich sei.

Kürzlich wartete der Grünen-Landtagsabgeordnete Paul Knoblach mit der zu dem Zeitpunkt überraschenden Nachricht auf, dass die Deutsche Bahn ihm mitgeteilt habe, sie habe der Stadt mehrere Wege aufgezeigt, die Problematik mit dem Wegerecht zu lösen. Eine Interpretation, die Liegenschaftsreferentin Keck in deutlichen Worten zurückweist: "Was Herr Knoblach vorschlägt, ist schlicht falsch."
Steg ist seit Jahren gesperrt und nicht mehr nutzbar
Für die Öffentlichkeit ist der Fußgängersteg seit Jahren gesperrt, da er aufgrund verschiedener Schäden nicht mehr tragfähig ist. Früher wurde der Steg von mehreren hundert Personen am Tag genutzt, die mit dem Zug zur Arbeit pendelten und vom Hauptbahnhof aus über den Steg schnell in die Ernst-Sachs-Straße kamen, zum Werk Nord von ZF und zum Werk zwei von SKF.
Die Antwort auf Knoblachs Nachfrage zu den Problemen mit dem Fußgängersteg kam von Heiko Büttner, dem Konzernbevollmächtigten der DB für den Freistaat. Dieser organisiert für die Landtagsabgeordneten regelmäßige Treffen, bei denen Themen aus dem Wahlkreis angesprochen werden können.

Auf der Seite der Ernst-Sachs-Straße ist das fragliche Gelände mit dem Zugang zur Treppe für den Steg im Besitz einer Bahn-Tochter, ein Wegerecht in diesem Bereich möglich. Komplizierter ist es auf der anderen Seite an der Hauptbahnhofstraße. Dort ist das entsprechende Grundstück seit langer Zeit im Besitz einer Privatperson. Und da gibt es für das Anliegen der Stadt, ein Wegerecht dauerhaft eintragen zu lassen für den Zugang zum Fußgängersteg "keine Kompromissbereitschaft", so Keck.
Sie und der Leiter des Amtes für Liegenschaften, Tom Uhl, haben mehrere Gespräche mit dem Eigentümer geführt, der von seinem Wohnhaus aus einen direkten Blick auf den Steg hat. Die Haltung, die aus persönlichen Gründen resultiert, "müssen wir akzeptieren", so Keck. Nur wenn der Eigentümer zustimmt, sei die Eintragung einer "beschränkt persönlichen Dienstbarkeit", wie das im Fachjargon heißt, überhaupt möglich. Außerdem, betont Tom Uhl, "ist eine Enteignung des Grundstücks nicht mal im Ansatz denkbar."
Dafür brauche es per Gesetz zwingende Gründe, zum Beispiel, dass der Fußgängersteg der einzige Zugang zu den Werksgeländen von SKF und ZF ist. Das ist natürlich faktisch nicht der Fall. Die Bahn schließt zwar nach wie vor einen anderen Zugang zum Steg über ihr Gelände aus, weil der Eingriff in den Bahnhofsbereich aufgrund von Sicherheitsaspekten zu groß wäre.
Übertragung der eigenen Dienstbarkeit auf die Stadt rechtlich nicht möglich
Doch der Konzernbevollmächtigte Heiko Büttner bot gegenüber dem Abgeordneten Knoblach eine andere Lösung an: Das besagte Grundstück hat nach seiner Auskunft eine beschränkt-persönliche Dienstbarkeit zu Gunsten der DB Netz AG, die man auf die Stadt übertragen würde. "Sofern es juristisch möglich ist und sich die DB InfraGO AG durch dieses Vorgehen nicht schlechter stellt, könnte dies ein Lösungsweg sein", heißt es in dem Schreiben an Knoblach.

Diese Aussage sorgte bei Anna Barbara Keck und Tom Uhl für Stirnrunzeln. Sie betonen, bereits im Juli 2023 habe man diesen Aspekt juristisch von einem Notar prüfen lassen. Das Ergebnis: Eine Übertragung der Dienstbarkeit auf die Stadt ohne Einverständnis des Grundstückseigentümers ist nicht möglich. Uhl sagt: "Es nicht nur nicht möglich, weil das unsere Sicht ist. Es geht nicht, weil es im Gesetz so festgelegt ist."
"Die Stadt hat alles Menschenmögliche getan, aber wir müssen die Haltung des Eigentümers zur Kenntnis nehmen."
Liegenschaftsreferentin Anna Barbara Keck
Der Ende der 1950er Jahre gebaute Steg gehörte Jahrzehnte lang der Deutschen Bahn, dann gab es eine Gesetzesänderung, die solche Bauten auf die jeweiligen Kommunen übertrug. Das Thema Dienstbarkeit war damals keines und wäre jetzt nur lösbar, wenn die Stadt Rechtsnachfolger der Bahn wäre oder selbst Betreiber des Bahnverkehrs, so Keck.

Ihr Fazit zu Knoblachs Nachricht: "Dieser vorgeschlagene Weg geht nicht und es hat auch keinen Neuigkeitswert." Man habe von Seiten der Stadt "alles Menschenmögliche getan, aber wir müssen die Haltung des Eigentümers zur Kenntnis nehmen." Die einzige Lösung derzeit ist aus ihrer Sicht, dass die Deutsche Bahn ihre Haltung bezüglich einer anderen Wegeführung zur Treppe ändert. Insofern also ist aus Sicht der Stadt der Ball wieder im Spielfeld der Bahn. Was wenig Hoffnung lässt, dass der Steg zeitnah saniert und wieder geöffnet würde.