Am Dienstag hat das Verwaltungsgericht Würzburg die Maskenpflicht für unter 15-jährige Besucher im Spielbereich eines Indoor-Spielplatzes in Hambach im Landkreis Schweinfurt gekippt. Gegen die Entscheidung wird das Landratsamt Schweinfurt nun Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München einlegen. Das teilte die Behörde auf Nachfrage dieser Redaktion am Freitag mit. Man habe sich hierbei mit dem Bayerischen Gesundheitsministerium und der Landesanwaltschaft eng abgestimmt.
Wie berichtet, hatte sich der Betreiber des Indoor-Spielplatzes "Atlantis" in Hambach per Eilantrag gegen Auflagen des Landratsamtes gewehrt, wonach alle Besucher ab dem sechsten Lebensjahr während des gesamten Besuchs der Einrichtung eine Corona-Maske tragen müssen. Die Behörde beruft sich dabei auf die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Das Gericht hatte hingegen festgestellt, dass in dieser Verordnung nur von "Fahrgästen" die Rede sei, welche es in der Freizeiteinrichtung in Hambach nicht gebe. Deshalb gelte dort die Maskenpflicht nur im Gastronomiebereich, auf den Toiletten und auf dem Parkplatz.
Landratsamt sieht Gerichtsbeschluss als Einzelfallentscheidung
Das Landratsamt Schweinfurt bezeichnet den Beschluss des Verwaltungsgerichts zur Maskenpflicht auf Indoor-Spielplätzen als Einzelfallentscheidung, die nur die Einrichtung in Hambach betreffe. Daraus sei "keine generelle Wirkung" für Indoor-Spielplätze andernorts abzuleiten. Dennoch teile die Behörde gemeinsam mit dem Bayerischen Gesundheitsministerium den Standpunkt des Gerichts nicht. Man sei weiter der Auffassung, dass Kinder zwischen dem sechsten und 16. Lebensjahr während des kompletten Besuchs eines Indoor-Spielplatzes eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen haben.
Dass in der Verordnung der Staatsregierung nur von "Fahrgästen" die Rede ist, bezeichnet die Kreisbehörde in ihrer Antwort an diese Redaktion als "dem Sachzusammenhang geschuldet". Die gewählte Formulierung würde jedoch einer Anwendung der Vorschrift zum Maskentragen in einem Indoor-Spielplatz nicht widersprechen.
Trotz der Beschwerde des Landratsamts wirkt die Würzburger Gerichtsentscheidung solange, bis der Verwaltungsgerichtshof als nächsthöhere Instanz einen Beschluss fasst. Nach Angaben von Christopher Richter, dem Anwalt des „Atlantis“-Geschäftsführers Sascha Jucknieß, wird sich bis mindestens Montag an der jetzigen Situation nichts ändern. Es sei bei Jucknieß wegen der Maskenpflicht bereits zu zahlreichen Stornierungen gekommen. Zudem sei die Kontrolle für sein Personal anstrengend gewesen und bei den jungen Besuchern nicht gut angekommen.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hat es geheißen, die Beschwerde des Landratsamtes hebe die Wirkung des Verwaltungsgerichtsbeschlusses auf. Dies ist nicht der Fall.