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Schweinfurt: Keine Notwehr: 52-Jähriger wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt

Schweinfurt

Keine Notwehr: 52-Jähriger wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt

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    Das Schwurgericht am Landgericht Schweinfurt hat einen 52-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Er muss für  vier Jahre in Haft.
    Das Schwurgericht am Landgericht Schweinfurt hat einen 52-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Er muss für  vier Jahre in Haft. Foto: Anand Anders

    Am Ende war das Schwurgericht in Schweinfurt von der Schuld des 52-Jährigen überzeugt: "Für den Angeklagten bestand zu keiner Zeit eine Notwehrlage in irgendeiner Form", erklärte die Vorsitzende Richterin. Eine Gefahr sei von dem später Gestorbenen trotz seiner Provokationen nicht ausgegangen – allenfalls eine Belästigung. Das Urteil: Der Mann, der mit einem Tritt und mindestens einem Schlag ins Gesicht einen 70-Jährigen so schwer verletzt haben soll, dass dieser später starb, muss wegen Körperverletzung mit Todesfolge für vier Jahre ins Gefängnis. 

    Was sich genau an dem Samstagabend im September 2021 am Schweinfurter R0ßmarkt zugetragen hat, rekonstruierte das Gericht aufgrund einer Vielzahl von Zeugenaussagen. Demnach habe der später gestorbene 70-Jährige den Angeklagten und seinen Kumpel provoziert, anschließend den Kumpel geschlagen. Unangenehm sei das sicher gewesen, aber der Kumpel "berichtete zu keinem Zeitpunkt von Schmerzen" oder Angst, die er gehabt habe, erklärte die Vorsitzende die verneinte Notwehrlage. Er habe darauf mit "Opa, du bist betrunken, geh' heim" reagiert. "So würde niemand reagieren, der sich wirklich bedroht fühlt."

    Richterin: Angeklagter hat Tod nicht beabsichtigt

    Auf den Angriff des 70-Jährigen habe der Angeklagte mit "massiver Gewalt" reagiert und den alten Mann mit einem Tritt und mindestens einem Schlag zu Boden gebracht. Weil er dabei bewusstlos wurde und seine Zunge in den Hals rutschte, wurde sein Gehirn nicht mehr genügend mit Sauerstoff versorgt. Dass diese Gewalt zum Tod des 70-Jährigen geführt habe, habe der Angeklagte selbst nicht ins Auge gefasst. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass er den alten Mann habe töten wollen oder den Tod billigend in Kauf genommen habe, sagte die Richterin. 

    Dennoch erachtete das Gericht die Angaben des 52-Jährigen als "nicht besonders glaubhaft", nicht zuletzt wegen seiner Verteidiger-Einlassung, auf die er keine Nachfragen zugelassen hatte. "Das ist eine Form der Einlassung, der die Rechtsprechung als solche einen geringeren Beweiswert zuspricht", erklärte die Vorsitzende.

    Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten gefordert, der Verteidiger Freispruch (im Falle einer Notwehrlage) beziehungsweise eine Bewährungsstrafe. "Wir sehen auch, dass er zu dem Zeitpunkt durchaus auf einem guten Weg war", erklärte die Richterin. Andererseits habe diese Stabilisierung der Umstände den Angeklagten nicht von der Tat abhalten können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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