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ÜCHTELHAUSEN: Keine Windräder im Ebertshäuser Wald

ÜCHTELHAUSEN

Keine Windräder im Ebertshäuser Wald

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    Keine Windräder wird es im Ebertshäuser Wald geben. 57,5 Prozent der Üchtelhäuser Wähler haben beim Bürgerentscheid gegen die Windkraftanlagen gestimmt.
    Keine Windräder wird es im Ebertshäuser Wald geben. 57,5 Prozent der Üchtelhäuser Wähler haben beim Bürgerentscheid gegen die Windkraftanlagen gestimmt. Foto: Thinkstock

    Die Bürger haben sich gegen die Windkraft entschieden. Auf die Frage, ob die Gemeinde Üchtelhausen an der Planung der fünf Windkraftanlagen im Ebertshäuser Wald festhalten soll, antworteten beim Bürgerentscheid am Sonntag 1208 der 3219 Stimmberechtigten mit „Nein“ und nur 826 mit „Ja“. 67 Stimmzettel waren ungültig.

    Der Gemeinderat hatte den Bürgerentscheid mit einem sogenannten Ratsbegehren selbst auf den Weg gebracht, nachdem sich eine Bürgerinitiative gegen das Vorhaben gegründet hatte und das von ihnen initiierte Bürgerbegehren im ersten Anlauf aus juristischen Gründen gescheitert war (wir berichteten).

    2101 Bürger hatten ihre Stimme abgegeben, 2016 per Briefwahl und 85 persönlich im Lauf des Sonntags im Rathaus. Die Wahlbeteiligung lag damit bei 65,3 Prozent.

    Zweites Bürgerbegehern am 11. Dezember

    Die Entscheidung der Bürger mit 57,5 Prozent Nein-Stimmen und 39,3 Prozent Ja-Stimmen ist zwar eindeutig, das letzte Wort zur Windkraft in Üchtelhausen ist damit aber noch nicht gesprochen. Denn nachdem die Bürgerinitiative „Windkraft Ja aber mit 10H“ mit ihrem ersten Bürgerbegehren gescheitert war, hatte sie bekanntlich ein zweites auf den Weg gebracht. Darin wird gefordert, nur Windräder zu genehmigen die einen Mindestabstand vom Zehnfachen ihrer Höhe zur nächstgelegenen Wohnbebauung haben. Diesen Abstand unterschreiten die von der Gemeinde geplanten Anlagen.

    Da dieses zweite Bürgerbegehren juristisch zulässig ist, werden die Einwohner der Großgemeinde deshalb am 11. Dezember noch einmal zur Wahlurne gebeten. Dann müssen sie beschließen, ob sie auf die Einhaltung der 10H-Regel bestehen und damit ihr jetziges Votum gegen die Windkraftanlagen noch einmal bestätigen.

    Ob dieser zweite Bürgerentscheid überhaupt noch sinnvoll und nötig ist, nachdem die Bürger bereits jetzt ein klares Nein zu den Windrädern gesprochen haben, darüber wird der Gemeinderat in seiner Sondersitzung am Dienstag, 25. Oktober, entscheiden müssen.

    Für die Gemeinde Üchtelhausen wäre der Bau der Windräder nicht nur ein Beitrag zur Energiewende gewesen, sondern vor allem auch eine lukrative Sache. Denn die fünf Windkraftanlagen sollten auf gemeindeeigenem Grund entstehen. Und durch die Verpachtung der Flächen hätte die Gemeinde über einen Zeitraum von 25 Jahren eine Mindestpacht in Höhe von jährlich 100 000 Euro erhalten. Geld, das die hoch verschuldete Kommune dringend bräuchte, um überhaupt in Zukunftsprojekte investieren zu können.

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