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SCHWEINFURT: Keltenkreuz ist nun mal verboten

SCHWEINFURT

Keltenkreuz ist nun mal verboten

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    (hh) Der 28-jährige Schweinfurter kann es offensichtlich nicht lassen, sich mit verbotenen rechten Symbolen zu zeigen. Es ist noch gar nicht so lange her, als der Arbeiter sich ein Hakenkreuz auf den Arm tätowieren ließ. Wegen des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organe“ ist er deshalb zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Den Unterarm ziert heute unter anderem ein Spinnennetz. Das Hakenkreuz ist in der Nacharbeitung aufgegangen.

    Ein neues Tattoo bescherte dem Mann nun eine weitere Anklage. Im April war der Mann gegen 16 Uhr in der Dittelbrunner Straße unterwegs, bekleidet mit einem Kapuzen-Shirt. Die Ärmel waren hochgekrempelt. Die Unterarme waren somit frei sichtbar.

    Ein Polizist, kundig in verbotenen Symbolen der rechtsextremen Szene, erkannte die beiden neuen Tätowierungen: eine im Zweiten Weltkrieg von einer SS-Division benutzte Odal-Rune und ein so genanntes Keltenkreuz. Es steht für die „Überlegenheit der weißen, nordischen Rasse“. Es öffentlich zu präsentieren ist nicht erlaubt, auch, weil die rechtsradikale Volkssozialistische Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit das Keltenkreuz zu seinem Symbol erklärt hat.

    In den Gerichtssaal marschiert der 28-Jährige mit dunklen Sportstiefeln. Er trägt ein T-Shirt der Metall-Band Eisregen, die darauf in altdeutscher Schrift für ihre CD Bühnenblut wirbt. Die Band sagt, dass sie mit der rechten Szene nichts zu tun hat, aber die rechte Szene scheint die Band zu mögen.

    Der Angeklagte behauptet, dass ihm über ein Verbot beider Symbole „bis dahin nichts bekannt war“. Dem Polizisten, als Zeuge gehört, hatte er allerdings bei der Kontrolle im April gesagt, dass er sehr wohl wisse, um was sich es da auf seinen Armen handelt. Auch in der Verhandlung am Amtsgericht hielt der Angeklagte mit seiner Symbol-Kenntnis nicht hinterm Berg.

    Wenn das Auftreten auch anderes vermuten lässt, behauptete der Angeklagte: „Ich war rechts gerichtet, dieser Szene habe ich aber den Rücken gekehrt“. Er sei auch nicht mehr ausländerfeindlich, verkündete er. Der Ankläger erinnerte in seinem Plädoyer daran, dass der 28-Jährige zur Tatzeit wegen einer anderen, nicht einschlägigen Verurteilung unter Bewährung stand. Wenn er angeblich auch eine Stelle bei einer Zeitarbeitsfirma angetreten habe („ich tu seit 14 Tagen arbeiten“), könne er dem Angeklagten keine positive Sozialprognose stellen. Seine Forderung: Weil Wiederholungstäter und wegen der neuen Straftat in der Bewährungszeit fünf Monate – ohne. Dem Angeklagten, der ohne Anwalt erschienen war, blieb da kurz die Sprache weg: „Was soll ich Großartiges sagen“, stammelte er. Das Gericht ließ ein letztes Mal Gnade walten und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 15 Euro, also 1200 Euro.

    Übrigens: Der Tätowierer des 28-Jährigen hatte einmal mehr zu tun, überarbeitete auch die Odal-Rune wie das Keltenkreuz.

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