Auf 77 Seiten führt die Anwaltskanzlei der Bürgerinitiative (BI) "Bergrheinfeld sagt nein zu SuedLink" aus, weswegen sie die Teilgenehmigung für den Bau einer Konverter-Anlage bei Bergrheinfeld für ungerechtfertigt hält. Die Klage beim Bundesverwaltungsgericht war schon im April eingereicht worden. Die Initiative hat nun eine Zusammenfassung ihrer Argumente in einer Mitteilung veröffentlicht.
Der Konverterbau ist für die geplante Stromleitung SuedLink von Norden in den Süden Deutschlands notwendig. Dort wird der ankommende Gleichstrom im Wechselstrom umgewandelt, um ihn ins öffentliche Netz einspeisen zu können. Die Regierung von Unterfranken hatte im März eine Teilgenehmigung für den Bauherrn Tennet erlassen.
BI mahnt Umweltverträglichkeitsprüfung an
Die Bürgerinitiative und ihr Anwalt erläutern, dass mit der Teil- auch eine Standortgenehmigung verbunden sei. Bereits im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung haben Kritiker umfangreiche Kritikpunkte vorgebracht, die die Regierung "weitgehend unberücksichtigt" gelassen habe. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung habe nicht stattgefunden; ebenso sei der Landschafts- und Artenschutz nicht gewährleistet.

Die Kläger monieren, dass die Teilgenehmigung auf der Ansicht beruhe, das Gesamtprojekt sei genehmigungsfähig. Dabei habe Tennet keine verbindlichen technischen Unterlagen über den Konverter sowie konstruktive Eckdaten vorgelegt. Ebenso verhalte es sich mit Unterlagen zur Entwässerung.
Im Spiel sind auch juristische Feinheiten
Dass die Auseinandersetzung mit großer juristischer Taktik auf beiden Seiten betrieben wird, zeigt ein Detail. Wie es in der Mitteilung heißt, habe Tennet nicht den ganzen Rahmen der bisherigen Genehmigung ausgeschöpft, sondern würde nur vorbereitende Arbeiten wie die Untersuchung auf Bodendenkmäler durchführen. Denn würde Tennet mehr tun, könnte die Bürgerinitiative beim Bundesverwaltungsgericht einen Baustopp im Eilverfahren beantragen.