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Schweinfurt: Knapp drei Jahre Haft für Betrug mit Lastschriften

Schweinfurt

Knapp drei Jahre Haft für Betrug mit Lastschriften

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    Symbolbild: Gericht/Justiz
    Symbolbild: Gericht/Justiz Foto: Oliver Berg (dpa)

    Der heute 31-Jährige aus dem Raum Schweinfurt hatte schon in den vergangenen drei Jahren mit Telekommunikationsleistungen und Handyverträgen geschäftlich keinen Erfolg. Also betrog er seine Partner Telekom und Vodafone mit Scheinabschlüssen, um Provisionen zu kassieren und damit die Löcher auf seinen Konten zu stopfen. Das musste irgendwann auffallen. Wegen Betrugs wurde er im letzten Jahr zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.

    Jetzt kam vor derselben Großen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt eine weitere Haftstrafe hinzu. Nach drei Verhandlungstagen verurteilte ihn die Kammer erneut wegen Betruges durch unberechtigten Lastschrifteinzug zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis. Dieses Urteil wurde in einer "Gesamtstrafenbildung" mit zwei weiteren noch nicht vollständig vollstreckten Haftstrafen auf vier Jahre erweitert. Der aus dem Gefängnis vorgeführte Angeklagte bleibt demnach noch deutlich länger dort.

    Konto zu Betrugszwecken

    Für die Gerichtsvorsitzende stand nach ausführlicher Beweisaufnahme am dritten Verhandlungstag außer Zweifel, dass allein der Angeklagte neben dem bestehenden Geschäftskonto, für das seine damalige Frau die Geschäftsführung innehatte, Anfang Oktober 2020 ohne deren Wissen ihre Firma ein weiteres Konto bei einer anderen Bank eröffnete – zu einem einzigen Zweck: vom großen Geschäftspartner für Ticketabrechnungen Lastschriften über Zehntausende Euro einzuziehen, für die es keine Forderungen gab.

    Mit dem Geld sollten offene Rechnungen beglichen werden, die aus der Veranstaltung von Konzerten unter Corona-Bedingungen herrührten, welche die Firma der damaligen Frau des Angeklagten, eine "UG (haftungsbeschränkt)", auf dem Schweinfurter Volksfestplatz von April bis August 2020 im Autokinoformat durchgeführt hatte. Dazu zählte ein Oliver-Pocher-Auftritt ebenso wie eine Abi-Feier des Humboldt-Gymnasiums. Laut der Vorsitzenden Richterin waren auch aus dieser Geschäftsidee "keine Gewinne entstanden, sondern vor allem Kosten, etwa für den Veranstaltungstechniker".

    "Bank hat's ihm leicht gemacht"

    Ticketabrechnungen sollten mit dem neuen Konto abgewickelt werden, habe der Angeklagte dem Bankangestellten erzählt. Bei dem Geschäft sei Lastschrifteinzug bis 75.000 Euro täglich üblich. Die Bank habe das Darlehen eingeräumt, auch seine Kontovollmacht akzeptiert, obwohl seine Frau, die Geschäftsführerin und Kontoinhaberin, nie persönlich in der Bank war. Der Angeklagte brachte einfach alles ausgefüllt mit – und löste laut der Gerichtsvorsitzenden dann "elektronisch" (per Computer) einen ersten Lastschrifteinzug beim Ticketpartner über knapp 60.000 Euro aus.

    Damit bezahlte er flugs in den folgenden Tagen elf Rechnungen von zusammen gut 49.000 Euro. Nur eine Überweisung von 10.000 Euro auf sein eigenes Konto in den Niederlanden wurde gestoppt. Sie fiel auf, so ein Zeuge der Bank, weil Auslandsüberweisungen grundsätzlich genauer geprüft würden. Doch der Ticketpartner der "UG (haftungsbeschränkt)" holte sich die grundlos von ihm eingezogenen 59.000 Euro zurück – und verhinderte zwei weitere Einzugsversuche über 110.000 Euro. Letztlich musste die Bank 49.000 Euro abschreiben. Sie habe dem Angeklagten den Betrug aber auch ausgesprochen leicht gemacht, so die Vorsitzende.

    Er war's – nicht die Frau

    Das Gericht hatte keinerlei Zweifel, dass der Angeklagte die Betrugstaten begangen hatte und nicht etwa seine Frau als Geschäftsführerin. Nur wie ihre Unterschrift auf die Bankunterlagen kam, habe nicht geklärt werden können, so die Vorsitzende. Der Vorwurf der Urkundenfälschung gegen den 31-Jährigen wurde deshalb eingestellt.

    Das Urteil – die Gesamtstrafe von vier Jahren – entspricht exakt dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger hatte die Vorwürfe nicht als erwiesen angesehen und Freispruch beantragt – "hilfsweise" aber lediglich eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren. Damit überzeugte er die Kammer nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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