Der Angeklagte wird freigesprochen, die Kosten trägt die Staatskasse. Für die erlittene Auslieferungs- und Untersuchungshaft ist er zu entschädigen. Nachdem die Gerichtsvorsitzende am Faschingsdienstag um 10 Uhr dieses Urteil verkündet hat, weinen seine aus den Niederlanden angereisten Angehörigen vor Freude. Der Haftbefehl gegen den 30-Jährigen wird aufgehoben, er kommt auf freien Fuß.
Schweinfurt