Es ist Herbst, und aus den Gärten und von den Straßen dröhnen die Laubbläser. Die haben auch den Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) aufhorchen lassen. In Pressemitteilungen prangert er die Schädlichkeit von Laubbläsern und Laubsaugern an. Ob die Sorgen des BUND und seiner Schweinfurter Kreisgruppe berechtigt sind und welche Regeln in der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Gerolzhofen und Kolitzheim gelten, zeigt die folgende Übersicht:
Welche Laubgeräte gibt sind besser? Akku oder Benzin?
Mittlerweile gibt es nicht nur klassische benzinbetriebene Laubbläser, sondern auch solche, die mit Akku oder Strom betrieben werden. Die benzinbetriebenen Laubbläser sind am schädlichsten für die Umwelt, da Verbrennungsmotoren Schadstoffe freisetzen, so das Umweltbundesamt (UBA). Zudem sind sie die lauteste Variante. Viele Städte seien schon auf akkubetriebene Geräte umgestiegen und hätten festgestellt, dass sie nicht nur leichter und leiser sind, sondern auch die laufenden Kosten verringern. Neben Laubbläsern gibt es Laubsauger, die das Laub nicht nur blasen, sondern auch aufsaugen und häckseln können.

Was bedeuten Laubbläser und Laubsauger für den Boden und Kleintiere?
Kleintiere wie Frösche, Regenwürmer und Insekten bleiben besonders durch Laubsauger nicht unversehrt. Beide Geräte können den Lebensraum und die Nahrungsgrundlage von Kleinsäugern, Insekten und anderen Tieren zerstören, so das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Mit einer Blasgeschwindigkeit von bis zu 350 km/h wird das Laub weggepustet. Einer Broschüre des UBA zufolge gibt es da, kein Laub mehr liegt, weder einen Rückzugsort für Kleintiere und Insekten noch Frostschutz. Außerdem gingen all die Nährstoffe verloren, die die neue Humusschicht, also die Bodenschicht, die durch die natürliche Zersetzung des Laubs entsteht, enthalten würde.

Gefährden Laubbläser und Laubsauger das Gehör?
Ein Hersteller gibt an, dass seine Laubbläser, je nach Gerät, eine Lautstärke von 83 bis 94 Dezibel erreichen. Laut UBA liegt die Lautstärke der Geräte zwischen 90 und 120 Dezibel. Sie seien etwa so laut wie eine Kettensäge oder gar ein Presslufthammer. Dem Bayerischen Landesamt für Umwelt zufolge ist eine Dauerbelastung von über 60 Dezibel gehörschädigend. Personen, die über keinen Gehörschutz verfügen und sich in direkter Nähe eines Laubbläsers aufhalten, seien auf Dauer gefährdet.
Führen Laubbläser und Laubsauger zu einer höheren Feinstaubbelastung?
Ja. Das Umweltbundesamt gab an, dass sowohl Mikroben, Pilze, Unrat, Tierkot und Allergene, als auch Feinstaub, der sich schon gelegt hat, durch die Nutzung aufgewühlt werden. Das BMUV bestätigt, dass Feinstaub krebserregend ist und besonders kleinste Partikel eine Gefahr darstellen.

Wann darf ich Laubbläser und Laubsauger benutzen?
In Paragraph 7 Absatz eins der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) regelt der Bund, dass Geräte wie Laubbläser in Wohngebieten und sensiblen Gebieten, wie beispielsweise der Umgebung von Krankenhäusern, nur an Werktagen zwischen 9 und 13 Uhr und zwischen 15 und 17 Uhr verwendet werden dürfen. Wer gegen die Verordnung verstößt, den erwartet eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro. Diese bundesweiten Regelungen gelten auch in der VG Gerolzhofen und Kolitzheim. Während manche Städte, wie etwa Schweinfurt, eigene, davon abweichende Regeln erlassen haben, ist das hier nicht der Fall.

Welche Alternativen gibt es zu Laubbläsern mit Benzin?
Die Empfehlung ist hier, lieber zu einem Akkugerät zu greifen und damit nur trockenes Laub zu verarbeiten. Das hält die laufenden Kosten in Grenzen, stößt keine Schadstoffe aus und ist zumindest etwas leiser als ein benzinbetriebener Laubbläser. Von Laubsaugern sollte eher abgesehen werden. Laub ist in vieler Hinsicht wertvoll für den Naturkreislauf und erfreut Igel und Kleintiere auch in Form eines Laubhaufens als Rückzugsort. Für Privatgärten empfiehlt das Umweltbundesamt, das Laub mit Rechen und Harke aufzuhäufen.