Es klingt paradox, ist aber in Schweinfurt so: Während der gewerbliche Gärtner seelenruhig in der Mittagszeit Lärm machen kann, ist das für den Privatmann tabu. Auch wenn der vielleicht im Nachbargarten sitzt und zuhören muss, wie der Gärtner den Nachbarrasen auf die gewünschte Höhe trimmt oder Hecken schneidet. Eine Verordnung, die auch Jan von Lackum, Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung, seltsam findet. Sein Referat will den Passus in einer Neufassung des Regelwerks streichen, die bisher den schönen Namen trägt: "Verordnung über Lärm, Tierhaltung und Anschläge". Wobei mit letzterem nichts gemeint ist, was uns erschrecken könnte – es geht ums Plakatieren. Und genau das war der Anlass, sich mit der Verordnung näher zu befassen.
Schweinfurt